Datenschutz für Arbeitslose ausgehebelt?
Gläserner Bürger dank Arbeitslosengeld II und zugehörigem Softwaresystem?
Beim Arbeitslosengeld II hat sich der Bund laut Dr. Thilo Weichert, dem Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), von der für einen Rechtsstaat üblichen Selbstverständlichkeit zur Wahrung des Sozialgeheimnisses von Anfang an verabschiedet. "Für Arbeitslose soll es nach dem Willen des Bundes keinen Datenschutz geben", kritisiert Weichert nach mehreren Monaten Diskussion.
"Auch wenn die Auszahlung der Gelder Vorrang hat: Ein Mindestmaß an Vertraulichkeit und Persönlichkeitsschutz muss auch den Joblosen in Deutschland zustehen", schießt Weichert gegen die Regierung. Ihm zufolge habe sich "das Debakel" zuerst bei der Vorlage eines 16-seitigen Antragsvordruckes für das Arbeitslosengeld II (ALG II) im Sommer 2004 gezeigt. Dabei seien schon Minimalansprüche an Klarheit und Datensparsamkeit nicht erfüllt worden.
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Weichert bemängelt, dass Arbeitgeber dadurch über die Antragstellung von der Hilfsbedürftigkeit erfahren. Zwischen Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft werde zudem nicht unterschieden, mit der Konsequenz, dass Antragsteller über Dritte zu viele Daten offenbaren und überflüssige intime Fragen gestellt würden. Gemeinsam mit der Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein erarbeitete das ULD deshalb Hinweise zum Ausfüllen des Vordrucks, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) zwar teilweise übernommen habe, den Vordruck aber nicht veränderte. Mangels ausreichender Schulung der Mitarbeiter würden in der Praxis oft die Hinweise der BA nicht beachtet. Die Ankündigung, für das Jahr einen gesetzeskonformen Vordruck zu erarbeiten, hätten sich bis heute als leere Versprechungen erwiesen.
Das nächste Problem schuf sich die BA laut Weichert mit der Software zur Erfassung der Antragsdaten und zur Hilfeberechnung mit dem Namen "A2LL". Über diese Software werde ein riesiger Datenpool von allen, künftig annährend 3 Millionen Hilfeempfängern geschaffen, auf den sämtliche Sachbearbeiter von Flensburg bis Konstanz zugreifen könnten. Bei der Installation dieses Programms sei nicht einmal ansatzweise der Schutz der zweifellos hochsensiblen Daten versucht worden. So sei etwa auf die "europarechtlich geforderte Vorabkontrolle" verzichtet worden, da ein Zugriffskonzept als zu kompliziert verworfen wurde.
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Ist eine dieser berühmten Einwahlsoftware-Seiten? :D
Falls jemand hilfe bei der erstellung von berwerbungsunterlagen oder bei der erstellung...
ich errinnere mich an die goldenen 80iger hier in deutschland, ich denke da war die welt...
Ich den du machst da einige fehler. gerne kann ich dir sagen wo 1- erstmal die Diäten und...