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Datenschutz für Arbeitslose ausgehebelt?

Gläserner Bürger dank Arbeitslosengeld II und zugehörigem Softwaresystem? Beim Arbeitslosengeld II hat sich der Bund laut Dr. Thilo Weichert, dem Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), von der für einen Rechtsstaat üblichen Selbstverständlichkeit zur Wahrung des Sozialgeheimnisses von Anfang an verabschiedet. "Für Arbeitslose soll es nach dem Willen des Bundes keinen Datenschutz geben" , kritisiert Weichert nach mehreren Monaten Diskussion.
/ Christian Klaß
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"Auch wenn die Auszahlung der Gelder Vorrang hat: Ein Mindestmaß an Vertraulichkeit und Persönlichkeitsschutz muss auch den Joblosen in Deutschland zustehen" , schießt Weichert gegen die Regierung. Ihm zufolge habe sich "das Debakel" zuerst bei der Vorlage eines 16-seitigen Antragsvordruckes für das Arbeitslosengeld II (ALG II) im Sommer 2004 gezeigt. Dabei seien schon Minimalansprüche an Klarheit und Datensparsamkeit nicht erfüllt worden.

Weichert bemängelt, dass Arbeitgeber dadurch über die Antragstellung von der Hilfsbedürftigkeit erfahren. Zwischen Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft werde zudem nicht unterschieden, mit der Konsequenz, dass Antragsteller über Dritte zu viele Daten offenbaren und überflüssige intime Fragen gestellt würden. Gemeinsam mit der Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein erarbeitete das ULD deshalb Hinweise zum Ausfüllen des Vordrucks, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) zwar teilweise übernommen habe, den Vordruck aber nicht veränderte. Mangels ausreichender Schulung der Mitarbeiter würden in der Praxis oft die Hinweise der BA nicht beachtet. Die Ankündigung, für das Jahr einen gesetzeskonformen Vordruck zu erarbeiten, hätten sich bis heute als leere Versprechungen erwiesen.

Das nächste Problem schuf sich die BA laut Weichert mit der Software zur Erfassung der Antragsdaten und zur Hilfeberechnung mit dem Namen "A2LL". Über diese Software werde ein riesiger Datenpool von allen, künftig annährend 3 Millionen Hilfeempfängern geschaffen, auf den sämtliche Sachbearbeiter von Flensburg bis Konstanz zugreifen könnten. Bei der Installation dieses Programms sei nicht einmal ansatzweise der Schutz der zweifellos hochsensiblen Daten versucht worden. So sei etwa auf die "europarechtlich geforderte Vorabkontrolle" verzichtet worden, da ein Zugriffskonzept als zu kompliziert verworfen wurde.

"Bis heute liegt nicht einmal ein Konzept über die Löschung nicht mehr benötigter Daten vor. Der eklatanteste Fehler liegt aber darin, dass lesende Zugriffe auf diese bundesweite Datenbank nicht protokolliert werden. Dies hat zur Folge, dass massenhaft illegal Daten abgezogen werden können, ohne dass dies im Nachhinein rekonstruierbar wäre. Dies ist zusätzlich heikel wegen des Umstandes, dass über A2LL auf weitere Datenbanken der BA zugegriffen werden kann" , heißt es in einer Mitteilung des ULD.

Diese Probleme der Bundesagentur (BA) und damit der Arbeitslosen würden deshalb zum 1. Januar 2005 auch zu Problemen der Bundesländer, wenn – wie z.B. in Schleswig-Holstein – flächendeckend nicht mehr die BA, sondern Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Kommunen für das Arbeitslosengeld zuständig werden sollen. Da den ARGEn kaum etwas anderes übrig bleibe, als A2LL zu übernehmen, seien sie deshalb faktisch gezwungen, mit einem datenschutzwidrigen Programm zu arbeiten. Auf ihre Daten, für die sie rechtlich verantwortlich sind, können ungehindert fremde Dienststellen zugreifen, selbst eine die Administration der Programme könne nicht gesteuert werden, da hierüber die BA regiere.

"Für diesen praktizierten bundesweiten Datenaustausch gibt es keine gesetzliche Grundlage. Bei der Verabschiedung des neuen Sozialgesetzbuches II (SGB II) hat man zwar der BA fast uferlose Datenbeschaffungbefugnisse eingeräumt. Die ARGEn und die Kommunen hat man dagegen einfach vergessen" , bemängelt das ULD.

"Es ist die Pflicht der Datenschützer, auf diese katstrophalen Umstände hinzuweisen. Uns geht es nicht darum, Hartz IV zu Fall zu bringen. Wohl aber geht es uns darum, dass Arbeitslose beim Datenschutz nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden, so wie dies bisher von der BA gehandhabt wurde" , so Weichert. Bundesagentur und Bundeswirtschaftministerium müssten handeln – die BA, indem sie endlich Formulare und Software gemäß gängigen Datenschutzstandards nachbessere, und die Politik, indem sie Datenschutzregeln erlasse, die diesen Namen verdienen würden. Die bisherigen Regeln, die jedem Hilfeempfänger misstrauen würden, als sei er ein Betrüger, müssten dabei revidiert werden.

Laut einer Focus-Meldung(öffnet im neuen Fenster) vom 12. Dezember 2004 gibt es mit dem neuen Arbeitslosengeld auch weniger Datenschutz für HIV-Infizierte und Aidskranke: Diese bezogen bisher ihre gesundheitlich begründeten Mehrbedarfszuschläge über das Sozialamt; in Zukunft sei hierfür die Bundesagentur für Arbeit zuständig und die HIV-Infektion wäre den Arbeitsvermittlern nur dann zu verschweigen, wenn man auch auf seine zusätzlichen Bezüge verzichtet.


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