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MobilCom erwägt Milliardenklage gegen Bund

Umsatzsteuerpflicht ja oder nein? Am Donnerstag dieser Woche (16. Dezember 2004) wird die Büdelsdorfer Mobilfunkgesellschaft MobilCom auf einer Aufsichtsratssitzung endgültig über eine in weiten Teilen fertig gestellte Milliardenklage gegen den Bund entscheiden. Hintergrund sind die im Jahr 2000 für rund 50 Milliarden Euro vom Bund versteigerten UMTS-Lizenzen.
/ Andreas Donath
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Die Gebühr hatte der Bund ohne Mehrwertsteuer berechnet. Wie andere Handy-Firmen auch, ist MobilCom der Ansicht, dass sich der Bund bei der Versteigerung als "wirtschaftliches Unternehmen" betätigt habe und somit der Umsatzsteuerpflicht unterliege. In hektischen Verhandlungen hatten die MobilCom-Juristen in den vergangenen Tagen noch versucht, sich mit der zuständigen Regulierungsbehörde über eine Verlängerung der Ende des Jahres auslaufenden Verjährung zu verständigen – ohne Erfolg.

Damit, so beteiligte Juristen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage gestiegen. Für Finanzminister Hans Eichel könnte ein Rechtsstreit fatale Folgen haben. Allein MobilCom, das sich zu dem Vorgang nicht äußern möchte, könnte sich bei erfolgreicher Klage auf dem Wege des Vorsteuerabzugs mehr als 1,1 Milliarden Euro erstatten lassen.


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