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RegTP zieht Telekom-Telefone aus dem Verkehr

Call-by-Call- und Preselection-Sperre sorgt weiter für Trubel. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom AG nun untersagt, weiterhin die Endgeräte "T-Sinus 711 Net" (analog) und "T-Sinus 721 Net" (ISDN) mit einer Call-by-Call- und Preselection-Sperre zu verkaufen. Der Telekom ging dazu am heutigen 3. Dezember 2004 eine vorläufige Anordnung zu, die dem Konzern den weiteren Vertrieb bis zum Abschluss eines derzeit noch anhängigen Missbrauchsverfahrens untersagt.
/ Christian Klaß
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Hintergrund der Entscheidung sind laut RegTP mehrere Beschwerden seitens Wettbewerbern. Da beide monierten Endgeräte über die zusätzliche Funktion "voreingestellte T-Com Netzwahl" verfügen, setzt das Endgerät auf Grund einer entsprechenden Softwareprogrammierung bei jeder Rufnummernwahl durch den Teilnehmer automatisch die 01033 als Netzvorwahl der Telekom vor die gewählte Rufnummer. "Diese Funktion bewirkt, dass die Möglichkeit des Nutzers, Verbindungen anderer Netze im Wege des Call-by-Call oder von Preselection in Anspruch zu nehmen, faktisch ausgeschlossen wird" , schließt sich die RegTP der Kritik an.

Nach Auffassung der zuständigen Beschlusskammer stellt die Einschränkung der Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeit durch den Verkauf der Endgeräte "T-Sinus 711 Net" und "T-Sinus 721 Net" eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten sowohl von Verbindungsnetzbetreibern als auch von Teilnehmernetzbetreibern dar. In Bezug auf die Eilbedürftigkeit sei zu berücksichtigen gewesen, dass ohne den Erlass der vorläufigen Anordnung die Gefahr bestanden hätte, dass die Telekom weitere Endgeräte mit Call-by-Call- und Preselection-Sperre in den Markt bringen könnte, mit der Folge, dass Käufer dieser Geräte auf ungewisse Zeit Call-by-Call- und Preselection-Angebote anderer Anbieter von Verbindungsleistungen nicht zur Verfügung stünden und den Wettbewerbern somit ein beträchtliches Kundenpotenzial verloren ginge, so die RegTP.


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