Softwarepatente: Parlament macht Druck auf Regierung
"Durch den interfraktionellen Antrag wird die Bundesregierung gezwungen, ihren bisherigen Standpunkt in der Frage der Patentierbarkeit von Software zu revidieren. Der Antrag bringt die Unzufriedenheit der Parlamentarier über die bisherige Verhandlungsführung der Regierung deutlich zum Ausdruck" , kommentiert der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum".
Der interfraktionelle Antrag drängt vor allem auf eine exakte Bestimmung des so genannten "technischen Beitrags" und eine Festlegung einer Technikdefinition. Damit soll eine zu weit gehende Patentierbarkeit von Computerprogrammen verhindert werden. Der vom EU-Ministerrat unter Zustimmung der Bundesregierung verabschiedete Vorschlag bietet die Möglichkeit, selbstständige Programmansprüche patentieren zu lassen.
Computerprogramme als solche sollen nach dem Willen aller Bundestagsfraktionen ebenso wie Geschäftsmethoden und Algorithmen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden. Die Technikdefinition soll sich an der Definition des Bundesgerichtshofes (BGH) orientieren.
"Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Bedenken des Bundestages in den kommenden Beratungen über den Richtlinienvorschlag zu berücksichtigen" , so Krings.