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RegTP setzt Preisobergrenze für Rufnummernmitnahme

Rufnummernmitnahme im Mobilfunk darf nicht mehr als 29,95 Euro kosten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat jetzt eine Preisobergrenze für die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk festgesetzt. Anbieter dürfen von wechselwilligen Kunden für die Nummernmitnahme maximal 29,95 Euro verlangen.
/ Jens Ihlenfeld
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Die RegTP reagiert damit auf eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116,00 Euro verlangt hatten.

In einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren hat die zuständige Beschlusskammer festgestellt, dass dieses Entgelt nicht den Maßstäben des § 28 Telekommunikationsgesetz entspricht und eine Preisobergrenze festgesetzt.

Die RegTP zog dabei einen überschlägigen Vergleich mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 Euro überstiegen. Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber verlangen maximal knapp 25,- Euro.


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