Bundestag gemeinsam gegen Softwarepatente
Entwurf eines interfraktionellen Antrags gegen Softwarepatente liegt vor
Entsprechend dem Tenor der Bundestagsdebatte zum Thema Softwarepatente am 21. Oktober 2004 haben die im Bundestag vertretenen Fraktionen jetzt einen Entwurf eines interfraktionellen Antrags zum Thema Softwarepatente vorgelegt. Alle Parteien drängen gemeinsam darauf, eine zu weit gehende Patentierbarkeit von Computerprogrammen zu verhindern.
Gehe die Patentierbarkeit von Computerprogrammen zu weit, sei zu befürchten, dass sich dies negativ auf die Innovationsdynamik auswirke und zu neuen Rechtsunsicherheiten insbesondere für Open-Source-Konzepte führe, heißt es in dem Antrag. Zwar wird grundsätzlich die Initiative zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis in Bezug auf computerimplementierte Erfindungen begrüßt. Der Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene weise für zentrale Fragen aber keine hinreichenden Lösungen auf.
Im Fokus steht dabei die Definition des technischen Beitrags einer computerimplementierten Erfindung als Voraussetzung ihrer Patentierbarkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit müsse daher die Definition des technischen Beitrages so genau wie möglich gefasst werden, um eine genügende Qualitätskontrolle in der Patentierungspraxis zu erreichen und insbesondere die Patentierung von so genannten Trivialpatenten zu verhindern.
Nach dem Parlamentsentwurf soll die Darstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Informationen keinen technischen Beitrag darstellen, selbst wenn dafür technische Vorrichtungen verwendet werden. Eine derartige, einschränkende Definition fehle aber im Ratsvorschlag, heißt es im Entwurf des interfraktionellen Antrags.
Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, bei kommenden Debatten und Maßnahmen zur Reform des Schutzes geistigen Eigentums bei Computerprogrammen sowie im informationstechnischen Bereich verstärkt standort-, wettbewerbs- und innovationspolitische Aspekte sowie die besonderen Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von Computerprogrammen zu berücksichtigen sowie den begonnenen Dialog mit kleinen und mittleren Softwareunternehmen, der Open-Source-Gemeinde sowie mit anderen zivilgesellschaftlichen Vertretern fortzusetzen und zu intensivieren.
Ganz konkret soll die Bundesregierung hinsichtlich der weiteren Beratung des Richtlinienentwurfs auf europäischer Ebene auf eine Änderung drängen. Dies bezieht sich vor allem auf eine konkrete Definition des "Begriffs Technik", die sich an der Technikdefinition des BGH orientieren soll. Schon durch diese Definition müsse sichergestellt werden, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Erfindungen, deren technischer Beitrag allein in der Datenverarbeitung liegt, nicht patentiert werden können.
Zudem soll ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg als Vorschrift aufgenommen werden. Auch soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open-Source-Projekte nicht beeinträchtigt werden.
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