Datenschützer befürchtet Ausweitung von Überwachung
Staat soll Selbstverantwortung der Bürger stärken
Auf der 28. Datenschutzfachtagung (DAFTA) in Köln hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, auf die Probleme wachsender Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten hingewiesen. Er forderte eine verstärkte öffentliche Auseinandersetzung mit den Gefährdungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die mit dem Einsatz neuer Technologien verbunden sei.
Die 28. Datenschutzfachtagung (DAFTA) steht unter dem Motto "Orwell's 1984 - 20 Jahre danach". "Die aktuellen Sicherheitsrisiken erklären die Entwicklung zu mehr Kontrolle und Überwachung nur zum Teil", meint Peter Schaar. Er sehe vielmehr einen generell gefährlichen Trend bei Staat und Wirtschaft, Risiken und Gefahren durch vermehrte Überwachung und Kontrolle bekämpfen zu wollen.
Schaar appellierte an den Staat, mehr auf die Selbstverantwortung der Bürger zu setzen, anstatt immer umfangreichere Kontrollen aufzubauen. Der Wirtschaft sei zuzumuten, gewisse Risiken zu Gunsten eines fairen und gleichberechtigten Umgangs mit ihren Kunden hinzunehmen. So forderte Schaar, die Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation angesichts der stark angestiegenen Anzahl der Überwachungsmaßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit und Effektivität zu reformieren. Vehement sprach er sich dafür aus, dass die auf EU-Ebene diskutierte Verpflichtung zur generellen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat verhindert werden muss.
Bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" müssen dessen tragende Grundsätze - insbesondere zur Wahrung des absolut geschützten Kernbereichs der Privatsphäre - auch bei den anderen Befugnissen zur verdeckten Ermittlung berücksichtigt werden. Bei der privaten Verwendung von technischen Systemen zur Lokalisierung von Dritten sollten zügig bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen sowie genetische Tests wirksam gesetzlich begrenzt werden.
Aber auch die Wirtschaft forderte Schaar zu verantwortungsbewusstem Handeln auf. So müssen bei der Datenverarbeitung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Transparenz berücksichtigt werden, was besonders für Scoring-Systeme und die Sammlung personenbezogener Kundendaten gilt. RFID-Chips dürften nur so gestaltet werden, dass der Nutzer den Inhalt auslesen und die Sendefunktion deaktivieren kann.
Technische Systeme müssen so gestaltet werden, dass eine heimliche Überwachung der Nutzer unterbleibt. Problematisch ist insbesondere so genannte "E.T-Software", die Angaben über das Surfverhalten der Nutzer an die Hersteller übermittelt. Schließlich sollten sich nach Schaars Auffassung Kreditauskunfteien grundsätzlich auf branchenspezifische Systeme beschränken.
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Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mentalität der Deutschen in der Masse erst...