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RegTP will Ortsnetzrufnummern auch für VoIP-Anbieter

VoIP-Anbieter soll Rufnummer in kleinen Blöcken erhalten können. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will die Regelungen zu Ortsnetzrufnummern im Hinblick auf VoIP (Voice-over-IP) anpassen. Insbesondere wird erwogen, dass VoIP-Anbieter Ortsnetzrufnummern direkt bei der RegTP beantragen können.
/ Jens Ihlenfeld
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Die RegTP hat dazu jetzt ein entsprechendes Eckpunktepapier(öffnet im neuen Fenster) im Internet veröffentlicht und alle Marktbeteiligten zu einem Fachgespräch eingeladen sowie zu einer schriftlichen Kommentierung aufgerufen.

Unter anderem sieht das Papier der RegTP vor, den Kreis der Antragsberechtigten für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern zu vergrößern. So könnten in Zukunft nicht nur Netzbetreiber, sondern generell Anbieter eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz – also auch VoIP-Anbieter ohne eigenes Netz – bei der RegTP Ortsnetzrufnummern beantragen.

Kunden dieser Anbieter sollen auch dann eine eigene Rufnummer erhalten können, wenn sie keinen Anschluss bei dem Unternehmen haben. Es soll dabei ausreichen, dass der Wohnort bzw. Firmensitz des Kunden in dem entsprechenden Ortsnetz liegt. Damit würde dann der Anschlussbezug durch den Wohnortbezug ersetzt.

Der geographische Bezug von Ortsnetzrufnummern soll unbenommen davon unbedingt erhalten bleiben, so die RegTP.

Auch wird erwogen, die Ortsnetzrufnummern statt in 1.000er-Rufnummernblöcken auch in Blöcken von je 100 Rufnummern zu vergeben; um die Anfangsinvestitionen zu verringern die nötig sind, wollen Unternehmen Rufnummern für alle 5.200 Ortsnetze beantragen.


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