Das Vergaberecht als Hürde für Open Source?
Heckmann vertrat seinen Standpunkt auf einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), am Montag, dem 8. November 2004 in Berlin. Das Vergaberecht erfordere transparante Vergaberegeln, aber auch eine neutrale Ausschreibung, bei der keine Anbieter diskriminiert werden dürften, so Heckmann. Vor diesem Hintergrund sei auch die Entscheidung zu Gunsten von Linux in München kritisch zu sehen.
Eine Forderung nach offenen Standards und Schnittstellen in Ausschreibungen, wie sie Open Source prinzipiell eher biete als proprietäre Systeme, sei aber möglich, so Heckmann weiter. Allerdings müssten diese offenen Schnittstellen aber auch dem Bedarf entsprechen.
Etwas anders sieht die Sache aber aus, wenn es um Ausschreibungen geht, in denen gezielt bestimmte proprietäre Produkte gefordert werden. Zwar gelte hier prinzipiell das gleiche Recht, dennoch hätten etablierte und damit meist proprietäre Systeme einen Vorteil, so Heckmann. Man könne niemanden, der ein bestehendes System ergänzen wolle, zu einem Systemwechsel zwingen.
Bei der eigentlichen Vergabeentscheidung könnten die Vorteile von Open Source dann aber doch ins Gewicht fallen und möglicherweise den Ausschlag geben.



