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Eltern brauchen Handy-Rechnung der Kinder nicht zu zahlen

Beschränkte Geschäftsfähigkeit lässt Anbieter auf den Kosten sitzen. Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben.
/ Andreas Donath
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Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren brauchen die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird, schreibt der Tagesspiegel unter Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer.

Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen.

Nach Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.


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