Spieleverbot: Griechenland muss vor EU-Gerichtshof
Da das Gesetz einem gesamten Wirtschaftszweig die Geschäftsgrundlage entzog und Arbeitsplätze vernichtet wurden, hatte sich die Unterhaltungsindustrie – initiiert durch die österreichische Funworld AG – kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes zusammengeschlossen und versucht gegen dieses vorzugehen. Infolgedessen wurde eine Binnenmarktbeschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht, parallel dazu wurde diese Beschwerde vom EU-Büro der österreichischen Wirtschaftskammer auf Betreiben der Funworld AG an den zuständigen Sachbearbeiter in der EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt übermittelt.
"Wir waren in den letzten beiden Jahren im ständigen Kontakt mit den EU-Behörden" , betont Josef Öhlinger, CEO der Funworld AG. Die Mühen scheinen sich ausgezahlt zu haben, denn die Europäische Kommission soll nun beschlossen haben, Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Verbots zur Rechenschaft zu ziehen, das es untersagt, "an öffentlichen und privaten Orten, einschließlich der Räumlichkeiten, die Internet-Dienstleistungen anbieten (Cyber-Cafés), elektrische, elektro-mechanische und elektronische Spiele, darunter auch Computerspiele, zu installieren und zu betreiben."
Die Kommission sei der Auffassung, "dass das entsprechende griechische Gesetz vom 29. Juli 2002 nicht mit den Bestimmungen des EG-Vertrages zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und zur Niederlassungsfreiheit vereinbart ist" , heißt es weiter von der Funworld AG. Die Kommission halte die griechischen Rechtsvorschriften für unverhältnismäßig, da sie sich nicht nur auf Glücksspiele und Glücksspielautomaten beziehen würden, sondern auch auf Spiele völlig anderer Art.



