EU-Rat: Keine qualifizierte Mehrheit für Softwarepatente?

Mit den Stimmengewichten, die zum 1. November 2004 unter Artikel 12 Abs. 1 des Beitrittsvertrags der neuen Mitgliedsstaaten in Kraft traten, fehlen den 20 Ländern, die den Richtlinienvorschlag zur Einführung von Softwarepatenten am 18. Mai unterstützten, 16 Stimmen zu einer qualifizierten Mehrheit, so Florian Müller von der Kampagne NoSoftwarePatents.com in seiner Analyse(öffnet im neuen Fenster) . Für eine qualifizierte Mehrheit sind 232 Stimmen notwendig, nach der Veränderung der Stimmengewichte kommen die Länder, die dem Richtlinienvorschlag am 18. Mai 2004 zugestimmt haben, aber nur noch auf 216 Stimmen.
Die politische Einigung vom 18. Mai 2004 ist allerdings solange nicht rechtlich bindend, wie der Vorschlag nicht formal von den Staats- und Regierungschefs beschlossen wird. Wenn der Europäische Rat den Vorschlag als die so genannte "gemeinsame Position" annehmen sollte, würde dieser an das Europäische Parlament für eine zweite Lesung gehen. In erster Lesung hatte das Europäische Parlament den Richtlinien-Vorschlag deutlich entschärft.
Florian Müller appellierte nun an die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, den Richtlinienvorschlag nicht ohne förmliche Abstimmung zu beschließen und forderte "den Beweis einer wahren, gültigen, überprüfbaren und legitimen qualifizierten Mehrheit" . Müller ist der Meinung, dass die politische Einigung, die am 18. Mai 2004 im EU-Rat zustande kam, "heute null und nichtig wurde, da die förmliche Annahme durch den Rat, und somit dessen einziger bindender Akt, in den fünfeinhalb Monaten nicht erfolgt ist, in denen noch die alten Stimmverhältnisse galten" .
Eine Schlüsselrolle kommt dabei Polen zu, die dem Richtlinienvorschlag "schweigend zugestimmt" haben, da, so heißt es auf einer polnischen Regierungs-Website(öffnet im neuen Fenster) , die polnische Position an der Entscheidung nichts mehr habe ändern können. Mit den veränderten Stimmengewichten würde aber eine Enthaltung Polens die qualifizierte Mehrheit kippen.