Antrag von Rot-Grün gegen Softwarepatente in der Kritik
Im ihrem Antrag fordert Rot-Grün die Bundesregierung auf, bei der weiteren Kompromisssuche die Zielrichtung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 24. September 2003 und auch die zukünftigen Ergebnisse des runden Tisches beim BMJ stärker zu berücksichtigen. Zudem soll eine restriktive, eindeutige und praktikable Begrenzung patentfähiger computerimplementierter Erfindungen sowie ein effektiver Ausschluss von Trivialpatenten, beispielsweise über einen tragfähigen Technikbegriff, angestrebt werden.
Auch soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Patentierbarkeit von Algorithmen und Geschäftsmethoden ausgeschlossen bleibt und der Umfang der zulässigen patentrechtlichen Ansprüche auf Erzeugnis- und Verfahrensansprüche begrenzt wird sowie selbstständige Programmansprüche ausgeschlossen werden. Alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open Source düften nicht beeinträchtigt werden und ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg als Vorschrift aufgenommen werden, heißt es in dem Antrag(öffnet im neuen Fenster) .
Softwarepatentkritiker Hartmut Pilch sieht in dem Antrag allerdings nur unwesentliche oder unverbindliche Forderungen an das Bundesjustizministerium, die dieses "praktisch ohne eine Änderung seiner bisherigen patentextremistischen Position befolgen" könne.



