Urheberrechtsnovelle vernachlässigt Bildungsinteressen
Schulen ans Netz e.V. fordert Korrekturen
Das Bundesministerium der Justiz hat am 29. September 2004 den Referentenentwurf für den so genannten "zweiten Korb" der Urheberrechtsreform vorgelegt. Die vorgeschlagenen Regelungen, so Prof. Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, orientieren sich jedoch nicht an den Erfordernissen des Bildungsbereiches.
Sieber zeigte schon im August 2004, also vor der Veröffentlichung des Referentenentwurfs, in einem "Memorandum zur Berücksichtigung der Interessen des Bildungsbereichs bei der Reform des Urheberrechts" auf, wie der Einsatz der neuen Medien durch die geltenden Regelungen behindert wird und dass die gegenwärtigen gravierenden Behinderungen eines modernen Medieneinsatzes im Unterricht durch geringfügige Veränderungen und Klarstellungen des geltenden Urheberrechts beseitigt werden können, ohne dass dadurch in nennenswerter Weise in die Interessen der Urheber eingegriffen wird.
Deshalb unterstützt Schulen ans Netz e.V. das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", das für die Interessen von Bildung und Forschung in Hinblick auf die Nivellierung des Urheberrechtes eintritt.
Für Schulen ans Netz e.V. kommentiert Sieber in einer Stellungnahme den Referentenentwurf der Urheberrechtsnovelle. Fazit der Stellungnahme: Neben wenigen positiven Ansätzen vernachlässigt der Referentenentwurf überwiegend die Interessen des Bildungsbereichs. In einem in Kürze in der Zeitschrift "MultiMedia und Recht" erscheinenden Aufsatz fasst Sieber zusammen: "Den Lehrkräften ist nicht zumutbar, sich bis zu einer möglichen höchstrichterlichen Klärung der schwierigen Rechtsfragen weiter im Grenzbereich zwischen der höchsten medienpädagogischen Anerkennung einerseits und der Strafdrohung für Urheberrechtsverletzungen in §§ 106, 108 UrhG andererseits zu bewegen.
Die Umsetzung der hier unterbreiteten Vorschläge würde auch nur einen geringen gesetzgeberischen Aufwand verursachen und nur zu geringfügigen Beeinträchtigungen der Rechteinhaber gegenüber dem geltenden Recht führen. Im Bildungsbereich würden demgegenüber - vor allem durch die erreichte Rechtssicherheit - erhebliche Behinderungen beseitigt. Wenn in der Zukunft darüber diskutiert wird, welche Konsequenzen aus dem schlechten Abschneiden der deutschen Schüler bei den PISA-Studien gezogen werden müssen, so sollte das für einen zeitgemäßen Unterricht wichtige Urheberrecht nicht länger vergessen werden."
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Man muß immer erst die Sprache analysieren, um des Pudels Kern erkennen zu können...
Wann endlich schafft man einen unkomplizierten online Zugang zu Volltext-Versionen von...
...sicherlich kein Körbchen :-), sondern schon einen ausgewachsenen (Maul-) Korb.
Was meint man mit dem Wort "Korb" im Bezug auf das neue zukuenfige Urheberrecht? Danke...