Kostenfreie Rücksendung von Waren erheblich eingeschränkt
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Änderung des Fernabsatzgesetzes
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich auf eine erhebliche Einschränkung der kostenfreien Rücksendung von im Online- oder Versandhandel bestellten Waren geeinigt. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass dem Besteller die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.
Die Rücksendekosten soll der Besteller auch dann tragen, wenn bei einem höheren Sachpreis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Wenn die gelieferte Ware jedoch nicht der bestellten entspricht, trägt in jedem Fall der Händler die Rücksendekosten.
Der Kompromissvorschlag räumt dem Händler damit die Möglichkeit ein, den Besteller bei Widerruf der Bestellung vertraglich mit den Kosten der Rücksendung zu belasten. Eine Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich.
Ausschlaggebend war bisher der gesamte Bestellwert, nun soll aber der Preis der Sache, die tatsächlich zurückgesandt wird, maßgeblich sein. Der Bundesrat hatte zum Fernabsatzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, da die bisherige Regelung in erheblichem Maße missbräuchlich genutzt wurde.
Bevor der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 5. November 2004 darüber entscheidet, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt, hat der Deutsche Bundestag über den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abzustimmen.
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Dieser Beitrag geht wirklich komplett am Thema vorbei, weil das Problem, bzw. die Lösung...
Und was hat das mit dem Thema des Beitrages zu tun? Hier geht es um das generelle...
Das ist leider gängige Praxis. Darum immer eine FIX Bestellung machen zu einem genannten...
das sehen die zuständigen §§ ganz anders! Du solltest sie mal lesen...