Abmahnung: Pressefreiheit vs. Gebrauchsmusterschutz
TweakPC wegen Berichterstattung über neues Produkt abgemahnt
Die Hardware-Site TweakPC hat eine Abmahnung der ungewöhnlichen Art erhalten: Die Website soll mit der Veröffentlichung eines Artikels unerlaubt ein Produkt "anbieten", das hier zu Lande wahrscheinlich nicht einmal zu kaufen ist.
Kurz vor der CeBIT 2004 habe man über ein neues Produkt eines taiwanesischen Herstellers berichtet, das, so TweakPC, wahrscheinlich weder damals direkt in Deutschland zu erwerben war noch heute erhältlich ist. Dabei wurde neben den Produkteigenschaften auch der vom Hersteller angestrebte Preis als Richtgröße in US-Dollar angegeben.
Rund sechs Monate später erhielt TweakPC jetzt eine Abmahnung. Die Kanzlei vertritt einen Mandanten, der offenbar einen Gebrauchsmusterschutz auf Geräte der von TweakPC vorgestellten Art hat. Wer hinter der Abmahnung steckt, verrät TweakPC leider nicht.
Nun soll der taiwanesische Hersteller das Produkt, über das TweakPC berichtete, aber nicht vom Inhaber des Gebrauchsmusters in Deutschland lizenziert haben, so dass es in Deutschland nicht angeboten oder verkauft werden dürfe. Doch genau dies wird nun TweakPC vorgeworfen, denn nach Ansicht der abmahnenden Anwälte stellt der Artikel über das Gerät ein "Angebot" seitens TweakPC dar, was nach Paragraf 11 Abs. 1 Gebrauchsmustergesetz nur mit Zustimmung des Gebrauchsmusterinhabers erfolgen dürfe.
Die Auffassung von TweakPC, die sich auf das Recht auf freie Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen, lehnt die abmahnende Kanzlei ab, obwohl TweakPC klargestellt hat, dass man keine Gegenstände irgendwelcher Art verkaufe, anbiete oder einführe. Die Gegenseite sieht die Berichterstattung laut TweakPC als eine "Werbung von dritter Seite für schutzrechtsverletzende Gegenstände" und somit als "Marktstörung bzw. -behinderung".
Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung will man bei TweakPC nicht abgeben, da man zum einen nicht der Meinung ist, dazu verpflichtet zu sein, zum anderen aber auch künftig ohne unnötiges Risiko über neue Produkte berichten will.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed









Gravenreuth oder wie sie alle so heißen. könnte da auch noch ein paar namen nennen...
Wofür ist es bezeichnend? Nur gehört diese vierte Maßnahme nicht in diese Aufzählung...
Es ist bezeichnend, daß die einfachste (vierte, eigendlich erste Maßnahme) heute nicht...
Wer definiert eigentlich, was eine Absurdität ist? Du?