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Urheberrecht: Doch Auskunftsanspruch für Rechteinhaber?

Wohl keine weiteren Einschränkungen der Privatkopie. Im Rahmen eines Symposiums mit Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle öffentlich vorgestellt und kommentiert. Anders als noch in dem Papier vorgesehen soll nun aber wohl doch ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider eingeführt werden.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Veranstaltung fand auf Einladung der Kanzlei Norton Rose Vieregge und des Hamburger Büros für informationsrechtliche Expertise (i.e.) am 22. Oktober 2004 in München statt. "Zwischen Vertretern der Rechteinhaber, Internet-Providern, Datenschützern und des BMJ besteht Einigkeit über die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches gegen Internet-Provider. Diskussionsbedarf besteht lediglich hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Anspruchs" , fasste Dr. Pietro Graf Fringuelli von Norton Rose Vieregge das Ergebnis der Expertenrunde zusammen.

Über diesen Anspruch sollen Rechteinhaber von Internet-Providern Angaben über die Identität von Kunden erhalten können, die urheberrechtlich geschützte Inhalte wie digitale Musik- oder Filmdateien illegal nutzen. Im aktuellen Referentenentwurf ist ein solcher Anspruch zwar nicht vorgesehen, er müsse nach Aussage eines nicht namentlich genannten BMJ-Vertreters aber schon auf Grund der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bis April 2006 ins deutsche Recht umgesetzt werden, heißt es von Seiten der Kanzlei Norton Rose Vieregge.

Während Vertreter der Musik- und Filmwirtschaft die Notwendigkeit eines entsprechenden Auskunftsanspruchs vehement einfordern, drängen Provider vor allem auf eine Klärung der Kostenfrage, wollen sie doch nicht für die Kosten für die Vorhaltung der dazu erforderlichen Ressourcen aufkommen. Heftige Kritik an den Plänen kommt vor allem von Seiten der Datenschützer und Bürgerrechtler.

Der brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix verwies darauf, dass zur effektiven Durchsetzung des Auskunftsanspruchs möglicherweise hochsensible Verbindungsdaten erforderlich seien, die nicht "auf Vorrat" gespeichert werden dürften. Till Kreutzer, Vertreter des i.e. und Mitglied des Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), sprach außerdem die möglichen Folgen an: "Sobald erkennbar wird, dass die Provider die Adressen ihrer Kunden herausgeben, ist der Image-Schaden unabsehbar" .

Im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten stand auch die Diskussion über die Zukunft der "Privatkopie". Nach dem Referentenentwurf soll die private Kopie geschützter Werke nicht nur dann unzulässig sein, wenn sie von einer "offensichtlich rechtswidrigen Vorlage" stammt, sondern auch, wenn die Veröffentlichung einer Vorlage - etwa im Internet - offensichtlich rechtswidrig war. Während Verbraucherschützer Bedenken gegen die für die Öffentlichkeit unklare Regelung geltend machten, kritisierten Vertreter der Rechteinhaber den Vorschlag als nicht weit reichend genug. Zwar rückte Dr. Thorsten Braun, Vertreter des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft, von der Position einer völligen Abschaffung der Privatkopie ab, verwies aber darauf, dass Beschränkungen der Regelung notwendig seien, um den Erhalt des Marktes zu sichern. Ministerialdirektor Dr. Hucko (BMJ) machte dagegen deutlich, dass eine weitere Einschränkung privater Kopien politisch kaum durchsetzbar sei.


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