CDU/CSU: Antrag gegen Softwarepatente
Die CDU/CSU-Fraktion drängt in ihrem Antrag (Drucksache 15/3941) vor allem darauf, das die Definition des "technischen Beitrags" konkreter gefasst wird. "Schon durch die Definition muss sichergestellt werden, dass reine Software, Geschäftsmethoden, Algorithmen und reine Datenverarbeitung nicht patentiert werden können" , heißt es im Antrag der Fraktion, der Golem.de in einer Vorabversion vorliegt.
So soll eine "genügende Qualitätskontrolle" durch das Patentamt erreicht und insbesondere Trivialpatente verhindert werden. Auch soll damit die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Computersystemen gewährleistet bleiben - Anforderungen, denen der Ratsvorschlag nicht gerecht werde, heißt es in dem Papier. Ein technischer Beitrag könne nur dann vorliegen, wenn er auch eine naturwissenschaftliche Außenwirkung beinhaltet.
Für Donnerstag den 21. Oktober 2004 steht auf Antrag der FDP das Thema Softwarepatente bereits auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Die FDP fordert den Bundestag auf , die Entscheidung des Europäischen Parlamentes gegen Softwarepatente zu unterstützen. Die Bundesregierung soll ihre Entscheidung im EU-Rat revidieren.
Auf Seiten der CDU/CSU hofft man, den eigenen Antrag in die Tagesordnung für die Bundestagsdebatte am Donnerstag, den 21. Oktober 2004 hineinzubekommen.