Einheitliche Rufnummer 116 116 für Kartensperre ab 2005
Im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten soll die Rufnummer auch faxfähig und bei Anwahl aus dem Inland entgeltfrei erreichbar sein. Es soll zudem möglich sein, die Rufnummer aus dem Ausland zu erreichen.
"Im Rahmen der Zuteilungsentscheidung wird dann der Antragsteller ermittelt, dessen Realisierungskonzept die dauerhafte Unterhaltung des Sperrdienstes unter Einhaltung der Zuteilungsauflagen am besten erwarten lässt", erklärt Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. "Insbesondere darf der zu ermittelnde Bedarfsträger keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen und muss seine Tätigkeit auf den Betrieb der Rufnummer beschränken."
Mit der Zuteilung durch die Reg TP ergeht ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer und ist von diesem zu organisieren. Die Antragsfrist endet am 18. November 2004.
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