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Reg TP: Regeln für VoIP-Vorwahl (0)32 ab November 2004

Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss soll untersucht werden. Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) Anbietern von VoIP-Diensten die Nutzung von Ortsnetz-Rufnummern für ortsfremde Teilnehmer untersagte, stellt die Behörde jetzt eine einheitliche Vorwahl für Voice over IP (VoIP) für November in Aussicht. Nutzer von VoIP-Diensten sollen künftig unter der (0)32 erreichbar sein.
/ Jens Ihlenfeld
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Im Rahmen der Forumsveranstaltung "Voice over IP - Revolution oder Evolution auf dem TK-Markt?" bemüht sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), dringende Fragen rund um die Reg TP zu erörtern. Reg-TP-Präsident Matthias Kurt präsentierte erste Auswertungsergebnisse der von der Reg TP durchgeführten Anhörung zu Voice over IP. "Aufgabe der Regulierung ist es, faire und verlässliche Rahmenbedingungen für die Verbreitung von VoIP-Produkten und -Dienstleistungen zu schaffen. Dabei gilt es gleichzeitig, die Ziele der Verbesserung des Anschlusswettbewerbs und der Schaffung von Anreizen zum Ausbau alternativer Infrastrukturen sicherzustellen" , kennzeichnet Kurth die Anforderungen an die Regulierung.

Es gehe darum, einerseits Innovationen möglich zu machen, andererseits aber auch das im Telekommunikationsgesetz verankerte Ziel eines chancengleichen Wettbewerbs zu realisieren. Dabei stellt Kurth vor allem die Themenschwerpunkte Notruf, Nummerierung sowie die Frage der Entbündelung von DSL- und Telefonanschluss in den Mittelpunkt.

Beim Thema Notruf gehe es nicht nur um die grundsätzliche Frage, wer zur Erbringung des Notrufs verpflichtet ist, sondern auch um die Klärung technischer Fragen wie die Lenkung von Notrufen zur örtlich nächstgelegenen Notrufstelle. Hier seien die Techniker gefordert, praktikable und preiswerte Lösungen zu konzipieren, so Matthias Kurth.

Am 24. November will die Reg TP Zuteilungsregeln für nationale Rufnummern in der Gasse (0)32 veröffentlichen. Nach den Planungen der Reg TP können unmittelbar danach Anträge gestellt werden; erste Zuteilungen sollen nach Möglichkeit bereits im Januar 2005 erfolgen. Darüber will die Behörde die Grundlagen der Nutzung geographischer Ortsnetzrufnummern überprüfen, wobei es insbesondere um die Ergänzung des Anschlussprinzips durch das Wohnort- bzw. Standortprinzip sowie die Antragsberechtigung für Diensteanbieter gehe. In jedem Fall will der Regulierer aber am Ortsnetzbezug der geographischen Rufnummern festhalten.

Die Frage der Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss sei im Rahmen einer möglichen Regulierungsverfügung zum Markt "Breitbandzugang für Großkunden" eingehend zu untersuchen, so Kurth weiter. Es sei aber sicherzustellen, so Kurth, dass die Kosten der Teilnehmeranschlussleitung in jedem Fall gedeckt seien. Inwieweit sich am Markt Bündelangebote zwischen Anschluss und Dienstleistung oder eine Spezialisierung und Differenzierung der Angebote durchsetzen, lasse sich nicht vorhersagen. "Das macht den Wettbewerb gerade spannend und interessant und ist eine Herausforderung für die Phantasie und Kreativität der Branche" , so Kurth wörtlich.


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