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60% der Green-Card-Inhaber würden in Deutschland bleiben

Ausländische Fachkräfte mit überwiegend positiven Erfahrungen. Die Erwartungen an das Leben und Arbeiten in Deutschland haben sich für die Green-Card-Inhaber erfüllt, so das Ergebnis einer Studie, mit der das Forschungsinstitut Marplan im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit der Frage nachgegangen ist, wie die seit dem Jahr 2000 in Deutschland beschäftigten ausländischen IT-Fachkräfte ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland beurteilen.
/ Jens Ihlenfeld
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Im Rahmen der Studie wurden mehr als 500 Green-Card-Inhaber befragt. Diese fühlen sich auch ohne zusätzliche Integrationsmaßnahmen beruflich und privat gut integriert. 97,5 Prozent der Befragten sehen sich als gleichwertige Kollegen in ihrer Firma akzeptiert, 77,1 Prozent bezeichnen ihre Kontakte zu Deutschen als gut.

Knapp 60 Prozent der Befragten würden gerne in Deutschland bleiben. 38 Prozent der Green-Card-Inhaber planen, sich selbstständig zu machen. Deutschland ist dabei ihr favorisierter Standort. Der überwiegende Teil der Green-Card-Inhaber beurteilt die Beratungs- und Verwaltungstätigkeit der deutschen Behörden (Agenturen für Arbeit, Ausländerbehörden und Botschaften) als gut.

Rund 84 Prozent der Green-Card-Inhaber verfügen nach Angaben der Studienautoren über mittlere bis gute Deutschkenntnisse. Hauptkritikpunkte der befragten Green- Card-Inhaber ist eine unzureichende Planungssicherheit wegen der Beschränkung der Aufenthaltsdauer durch die Green-Card-Regelung auf fünf Jahre.

Die Green-Card-Regelung wurde im März 2000 von der rot-grünen Bundesregierung initiiert und soll zum Beginn des Jahres 2005 vom neuen Zuwanderungsrecht abgelöst werden. Von den maximal vorgesehenen 20.000 Arbeitserlaubnissen wurden bisher mehr als 17.000 Green-Cards erteilt.

Hauptherkunftsländer sind Indien mit ca. 5.300 und Ost- und Südeuropa mit ca. 6.000 Zusicherungen. Mit der Green-Card-Regelung sollte - ergänzend zur inzwischen nach Aussagen der Bundesregierung erreichten Stärkung des inländischen Fachkräfteangebotes - einem zeitweise akuten Fachkräftemangel in der IT-Wirtschaft begegnet und dadurch der Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

Das neue Zuwanderungsrecht soll eine Steuerung des Arbeitsmarktzugangs insbesondere von qualifizierten und hoch qualifizierten Ausländern ermöglichen. Ausländische IT-Fachkräfte werden nach dem neuen Recht nach Ablauf der bisherigen 5-Jahres-Frist in Deutschland weiterarbeiten können.


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