EU Kommission untersucht AMD-feindliche Ausschreibungen
Diskriminierende Klauseln in Beschaffungsaufträgen von vier EU-Ländern
Die Europäische Kommission fordert nun auch Frankreich, die Niederlande, Finnland und Schweden zu einer Stellungnahme über bestimmte öffentliche Aufträge auf, die eine Beschaffung von Computern zum Gegenstand hatten. Auslöser seien Ausschreibungen, in denen die Lieferung von Intel-Prozessoren oder von Prozessoren mit einer speziellen Taktfrequenz gefordert werden, was den Richtlinien über öffentliche Lieferaufträge widerspreche, die eine Bezugnahme auf bestimmte Marken untersagen - Leidtragender bei einem Verstoß wäre in diesem Fall hauptsächlich AMD.
Auch die ausschließliche Bezugnahme auf die Taktfrequenz, die für die Bewertung der Leistung eines Computers nicht ausreiche, verstoße gegen europäisches Recht, so die Europäische Kommission. Den von der Kommission angeschriebenen Mitgliedstaaten wird eine Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme eingeräumt. Erhält die Kommission keine zufrieden stellende Antwort, und kommt sie zu dem Schluss, dass tatsächlich gegen europäisches Recht verstoßen wurde, kann sie die betreffenden Mitgliedstaaten förmlich zur Beseitigung der Mängel bei der Vergabe dieser Aufträge auffordern. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft anrufen.
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Die Kommission will Aufforderungsschreiben an Frankreich, Finnland, die Niederlande sowie Schweden richten, weil Grund zur Annahme bestehe, dass die Behörden dieser Länder die technischen Merkmale der zu beschaffenden Computer "in diskriminierender Weise" beschreiben. Bei den betreffenden Ausschreibungen gehe es um drei Klauseln: So wurde explizit die Lieferung von Prozessoren der Marke "Intel", von Prozessoren der Marke "Intel oder eines gleichwertigen Produkts" oder von Prozessoren mit einer bestimmten Taktfrequenz verlangt.
Nach europäischem Vergaberecht darf jedoch nur dann auf eine bestimmte Marke verwiesen werden, wenn es unmöglich ist, das Produkt hinreichend genau und verständlich zu beschreiben. "Es gibt jedoch durchaus Mittel, beispielsweise unterschiedliche Benchmarks, um Mikroprozessoren, und vor allem die von ihnen erwartete Leistung zu beschreiben. Allein anhand der Taktfrequenz kann die Leistung eines Rechners nicht hinreichend bewertet werden", heißt es in einer Mitteilung der Europäischen Kommission.
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"Intel bleibt einfach DOMINANT und wird es auch bleiben, dank Compaq,Dell und HP, und die...
das sind doch bloss Alibi-Übungen... Die genannten Institutionen scheissen doch drauf, ob...
Bist Du Dir da sicher? Entsprechende Heise-Artikel behaupten da durchgängig etwas...
... Notebooks mit im Chipsatz integriertem WLAN ausschreiben anstatt Centrino.... Oder...