EU Kommission untersucht AMD-feindliche Ausschreibungen

Diskriminierende Klauseln in Beschaffungsaufträgen von vier EU-Ländern

Die Europäische Kommission fordert nun auch Frankreich, die Niederlande, Finnland und Schweden zu einer Stellungnahme über bestimmte öffentliche Aufträge auf, die eine Beschaffung von Computern zum Gegenstand hatten. Auslöser seien Ausschreibungen, in denen die Lieferung von Intel-Prozessoren oder von Prozessoren mit einer speziellen Taktfrequenz gefordert werden, was den Richtlinien über öffentliche Lieferaufträge widerspreche, die eine Bezugnahme auf bestimmte Marken untersagen - Leidtragender bei einem Verstoß wäre in diesem Fall hauptsächlich AMD.

Artikel veröffentlicht am ,

Auch die ausschließliche Bezugnahme auf die Taktfrequenz, die für die Bewertung der Leistung eines Computers nicht ausreiche, verstoße gegen europäisches Recht, so die Europäische Kommission. Den von der Kommission angeschriebenen Mitgliedstaaten wird eine Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme eingeräumt. Erhält die Kommission keine zufrieden stellende Antwort, und kommt sie zu dem Schluss, dass tatsächlich gegen europäisches Recht verstoßen wurde, kann sie die betreffenden Mitgliedstaaten förmlich zur Beseitigung der Mängel bei der Vergabe dieser Aufträge auffordern. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft anrufen.

Inhalt:
  1. EU Kommission untersucht AMD-feindliche Ausschreibungen
  2. EU Kommission untersucht AMD-feindliche Ausschreibungen

Die Kommission will Aufforderungsschreiben an Frankreich, Finnland, die Niederlande sowie Schweden richten, weil Grund zur Annahme bestehe, dass die Behörden dieser Länder die technischen Merkmale der zu beschaffenden Computer "in diskriminierender Weise" beschreiben. Bei den betreffenden Ausschreibungen gehe es um drei Klauseln: So wurde explizit die Lieferung von Prozessoren der Marke "Intel", von Prozessoren der Marke "Intel oder eines gleichwertigen Produkts" oder von Prozessoren mit einer bestimmten Taktfrequenz verlangt.

Nach europäischem Vergaberecht darf jedoch nur dann auf eine bestimmte Marke verwiesen werden, wenn es unmöglich ist, das Produkt hinreichend genau und verständlich zu beschreiben. "Es gibt jedoch durchaus Mittel, beispielsweise unterschiedliche Benchmarks, um Mikroprozessoren, und vor allem die von ihnen erwartete Leistung zu beschreiben. Allein anhand der Taktfrequenz kann die Leistung eines Rechners nicht hinreichend bewertet werden", heißt es in einer Mitteilung der Europäischen Kommission.

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Zegg 05. Nov 2004

"Intel bleibt einfach DOMINANT und wird es auch bleiben, dank Compaq,Dell und HP, und die...

driftar 18. Okt 2004

das sind doch bloss Alibi-Übungen... Die genannten Institutionen scheissen doch drauf, ob...

*v* 15. Okt 2004

Bist Du Dir da sicher? Entsprechende Heise-Artikel behaupten da durchgängig etwas...

Dann eben.... 15. Okt 2004

... Notebooks mit im Chipsatz integriertem WLAN ausschreiben anstatt Centrino.... Oder...



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