Blizzard gewinnt Klage gegen freien Battle.net-Klon
Im am 30. September 2004 verkündeten Urteil(öffnet im neuen Fenster) bestätigte das zuständige US-Bezirksgericht Blizzard, dass der kostenlose Battle.net-Konkurrent bnetd gegen die Battle.net-Nutzungsbestimmungen sowie den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoße, da die drei Entwickler Combs, Crittenden und Tim Jung - Chef des kleinen US-Providers Internet Gateway - die Battle.net-Datentransfers analysierten und darauf ihren freien Konkurrenten bnetd aufbauten.
Der umstrittene DMCA, der von Bürgerrechtlern, Programmierern und Forschern als Hemmschuh für die technische Entwicklung kritisiert, aber von vielen Konzernen als Schutz für ihre Produkte begrüßt wird, verbietet ein derartiges "Reverse Engineering".
Das von Jung bzw. Internet Gateway bisher zum Download angebotene bnetd darf nun nicht mehr verbreitet werden. Entwickelt wurde bnetd von Spielern und Programmierern, weil sie von Battle.net und der Cheat-Möglichkeiten enttäuscht waren. Die kostenlose Server-Software ist Blizzard vor allem deshalb ein Dorn im Auge, weil damit auch raubkopierte Blizzard-Titel zum Online-Spielen genutzt werden können, was mit Battle.net vereitelt wird.