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Störsender dürfen in Frankreich Handy-Empfang unterbinden

Kein störendes Handy-Gebimmel mehr in Frankreichs Kinos oder Theatern. Der französische Industrieminister Patrick Devedjian entschied, dass Theater- und Kinobetreiber den Empfang von Mobiltelefonen in ihren Vorführstätten unter Auflagen stören dürfen. Die Kinoindustrie hatte die Erlaubnis zur Aufstellung von Störsendern gefordert, um störendes Handy-Gebimmel zu unterbinden. In Deutschland verbietet die Gesetzeslage derzeit vergleichbare Möglichkeiten.
/ Ingo Pakalski
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Französische Kino- und Theaterbetreiber müssen bei der Errichtung von Störsendern allerdings darauf achten, dass außerhalb der Veranstaltungsräume die Mobilfunknetze nicht beeinträchtigt werden und dass innerhalb des Gebäudes weiterhin Notrufe getätigt werden können. Der französische Industrieminister hat damit eine Entscheidung der dortigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation ART bestätigt, die nun in Gesetzesform gegossen wurde.

Die Initiative ging von der französischen Kinoindustrie aus, die eine Möglichkeit zur Aufstellung von Handy-Störsendern gefordert hatte. Sie hatte Rückgänge in den Besucherzahlen damit erklärt, dass Kinobesucher sich durch Handy-Gedudel in Filmen gestört fühlen und so ganz auf einen Kinobesuch verzichten würden. Die entsprechenden Einnahmeverluste soll das nun mögliche Handy-Verbot wieder auffangen.

Durch die Errichtung entsprechender Störsender werden Kino-, Theater- und Konzertbesucher in Frankreich nun künftig vor Handy-Gebimmel verschont bleiben. Damit sollen aber auch die Akteure auf Theater- und Konzertbühnen davor bewahrt werden, durch klingelnde Mobiltelefone aus dem Konzept zu geraten und womöglich durch die Störung den Faden zu verlieren, was wiederum die Zuschauer zusätzlich zu der Lärmbelästigung stört.

In Deutschland verbietet die Rechtslage derzeit die Aufstellung entsprechender Störsender, so dass man hier zu Lande noch lange Zeit mit derartigen Belästigungen wird leben müssen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) überwacht unter anderem die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen an Netzbetreiber und verfolgt mutwillige Störungen, wie sie etwa entsprechende Störsender verursachen.

Betreiber von Kinos, Theatern und Restaurants bleibt also auch künftig nur, Kunden auf geltende Handy-Verbote hinzuweisen und auf deren Einhaltung zu hoffen. In vielen Fällen wird aber schlicht vergessen, dass Mobiltelefone mit Klingelmelodie eingeschaltet sind, was dann erst bemerkt wird, wenn es zu spät ist. Gerade in solchen Fällen helfen aber nur technische Mittel, die den Handy-Empfang generell unterbinden.


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