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Gutachten: Softwarepatente keine Gefahr für LiMux

Roman Sedlmaier: Softwarepatente gibt es seit 30 Jahren in Europa. Softwarepatente stellen keine ernsthafte Gefahr für das Linux-Projekt der Stadt München dar. Zu diesem Schluss kommt zumindest ein Rechtsgutachten(öffnet im neuen Fenster) , das unter anderem Rechtsanwalt Roman Sedlmaier im Auftrag der Stadt München erstellt hat. Softwarepatent-Kritiker Hartmut Pilch geht mit dem Gutachten hart ins Gericht.
/ Jens Ihlenfeld
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"Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt München patentrechtlich wegen der Nutzung erworbener Software oder selbst erstellter Software angegangen wird, ist gering" , so das Gutachten abschließend. "Eine Patentverletzung könnte schlimmstenfalls dazu führen, dass eine spezifische Funktionalität eines Programms nicht mehr genutzt werden darf. Allerdings ist zu bedenken, dass jede patentrechtliche Funktionalität mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ersetzt bzw. gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr lizenziert werden kann."

Allerdings stellt sich Sedlmaier klar hinter die Einführung von Softwarepatenten, schließlich würden "Patente auf computerimplementierte Erfindungen seit über 30 Jahren in Europa erteilt." Der Richtlinien-Entwurf des Europäischen Parlaments, der Softwarepatenten weitgehend eine Absage erteilt, schränkt nach Ansicht von Sedlmaier die aktuelle Rechtspraxis erheblich ein und enthalte viele Widersprüche.

Der aktuelle Vorschlag des Ministerrates gebe hingegen die aktuelle Rechtslage im Wesentlichen wieder. Daher sei bei deren Umsetzung die Investition in Open Source nicht stärker gefährdet als heute. Das Gutachten verzichtet allerdings explizit auf eine Untersuchung möglicher Patentverletzungen und beschäftigt sich ausschließlich mit einer allgemeinen Wertung von Softwarepatenten und ihren Folgen, die sowohl für proprietäre wie auch für Open-Source-Software gelten.

"Eine Risikoerhöhung für die Stadt München kann allerdings mit der Umstellung auf OS-Software dann eintreten, wenn OS-Softwareanbieter im Gegensatz zu Anbietern proprietärer Software keine vertragliche Zusicherung für die 'Freiheit von Rechten Dritter' abgeben" , heißt es im Gutachten weiter. Dabei gehe es vor allem um die Möglichkeit, bei entsprechenden Klagen den Anbieter wirtschaftlich verantwortlich zu machen. Der Wert einer solchen Garantie hänge daher im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Stärke des jeweiligen Vertragspartners ab.

Zudem sei bislang kein Fall bekannt, in dem ein Patent gegen Linux eingesetzt worden wäre, obwohl Linux seit über 10 Jahren benutzt werde. Bekannte patentrechtliche Schranken würden bei der Erstellung von renommierten OS-Projekten zumeist berücksichtigt, so das Gutachten. Allerdings steht dies beispielsweise im Gegensatz zu Aussagen von Linus Torvalds.

Zum Schutz vor Patentklagen empfiehlt das Gutachten den Abschluss entsprechender Versicherungen und einen Zusammenschluss mit anderen Linux-Anwendern sowie die Beteiligung an Dokumentationszentren um ggf. gegen entsprechende Patente vorgehen zu können.

Softwarepatent-Kritiker Hartmut Pilch geht mit Sedlmaier hart ins Gericht(öffnet im neuen Fenster) . Aussagen wie "Bislang ist kein Fall bekannt, in dem ein Patent gegen Linux eingesetzt worden wäre" seien "allenfalls dann haltbar, wenn man das freie Betriebssystem auf seinen Kern reduziert und nur die formelle Klageerhebung zum 'Einsatz von Patenten' rechnet" . Klage-Erfahrungen von Behörden fänden dabei ebenso wenig Erwähnung wie "der Trend der letzten Jahre zur Profitabilität klagefreudiger Patentfreibeuter [...] und die sichtbar auf GNU/Linux zielende neue Patentstrategie von Microsoft" , so Pilch.


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