Geldstrafe für Hyperlinks
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte zuvor Internet Provider aufgefordert, den Zugriff auf bestimmte Webseiten mit Nazi-Propaganda zu sperren. Freude hatte durch Hyperlinks auf die entsprechenden Angebote in einer Dokumentation über die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sowie durch die Satire FreedomFone gegen die Problematik protestiert. Mit FreedomFone können sich Nutzer Webseiten vorlesen lassen – auch die gesperrten.
Nach Ansicht des Gerichts habe Freude durch das Setzen der Hyperlinks zumindest billigend in Kauf genommen, anderen Zugang zu den entsprechenden Propaganda-Seiten zu verschaffen. Eine Satire oder künstlerische Darstellung sah das Gericht in Freudes Veröffentlichungen nicht.
Freudes Hartnäckigkeit – er bietet die Satire-Seiten weiterhin an – wertete das Gericht als strafverschärfend und verurteilte ihn in erster Instanz zur Zahlung von 120 Tagessätzen zu je 25,- Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Freudes Anwalt Thomas Stadler kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
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