Geldstrafe für Hyperlinks

Netzaktivist Alvar Freude zu 120 Tagessätzen verurteilt

Der Netzaktivist Alvar Freude musste im Vorgehen gegen die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf vor dem Amtsgericht Stuttgart jetzt eine Niederlage einstecken. Er wurde wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte zuvor Internet Provider aufgefordert, den Zugriff auf bestimmte Webseiten mit Nazi-Propaganda zu sperren. Freude hatte durch Hyperlinks auf die entsprechenden Angebote in einer Dokumentation über die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sowie durch die Satire FreedomFone gegen die Problematik protestiert. Mit FreedomFone können sich Nutzer Webseiten vorlesen lassen - auch die gesperrten.

Nach Ansicht des Gerichts habe Freude durch das Setzen der Hyperlinks zumindest billigend in Kauf genommen, anderen Zugang zu den entsprechenden Propaganda-Seiten zu verschaffen. Eine Satire oder künstlerische Darstellung sah das Gericht in Freudes Veröffentlichungen nicht.

Freudes Hartnäckigkeit - er bietet die Satire-Seiten weiterhin an - wertete das Gericht als strafverschärfend und verurteilte ihn in erster Instanz zur Zahlung von 120 Tagessätzen zu je 25,- Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Freudes Anwalt Thomas Stadler kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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v-i-c- 27. Nov 2004

// zitat: "Nachdem ich weiss, dass manche Forumsteilnehmer diese Forumsnachricht auch per...

:-) 14. Okt 2004

Der ist gut! Ohne Macht zu sein, ist Ohnmacht. Macht haben bedeutet, machen zu können...

Rob Liebwein IAAL 13. Okt 2004

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und Gott? Gott denkt nicht, er sei...

Rob Liebwein 13. Okt 2004

Dann tragen Sie das genauso, wie Sie es hier gerade hier geschrieben haben, der...



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