Musikindustrie: Erfolg mit Strafanzeigen

100 weitere Strafanzeigen gegen deutsche Nutzer von Tauschbörsen

Die deutsche Musikindustrie zieht eine positive Zwischenbilanz ihres Vorgehens gegen Musikanbieter in Tauschbörsen. Die Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer hätten eine erkennbar abschreckende Wirkung, resümiert Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Artikel veröffentlicht am ,

Ende März hat die Deutsche Landesgruppe der IFPI über die ersten 68 Klagen gegen illegale Musikanbieter in Tauschbörsen informiert. Die in Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rasch stellte diese Anzeigen im Auftrag der Rechteinhaber und führt die zivilrechtlichen Verfahren. Bisher seien alle Rechtsverletzer zu einem Vergleich bereit gewesen, "kostenträchtige zivilrechtliche Gerichtsverfahren" hätten so vermieden werden können, heißt es von Seiten der Musikindustrie.

"Die Zahl der Nutzer und der getauschten Musikdateien hat spürbar abgenommen, vor allem bei Kazaa. Wir haben in den letzten Wochen deshalb weitere 100 Anzeigen gegen illegale Musikanbieter in mehreren Tauschbörsen gestellt", so Gebhardt weiter.

Nach Preisgabe der Identität der Rechtsverletzer durch die Internet Provider an die federführende Staatsanwaltschaft seien die Verfahren inzwischen bei den regional zuständigen Staatsanwaltschaften anhängig. Zwei Urteile und ein Strafbefehl seien bisher verhängt sowie 16 zivilrechtliche Vergleiche geschlossen worden, teilen die Phonoverbände mit. Die Rechtsverletzer hätten bisher zwischen 2.000 und 10.000 Euro Schadensersatz gezahlt, abhängig von der Zahl der illegalen Angebote, den konkreten Tatumständen und der individuellen Situation der Rechtsverletzer. "Wir bedrohen keine Existenzen, aber es soll schon unangenehm sein, für illegale Musikangebote verantwortlich zu sein", verspricht Gebhardt.

Plakativ führt die IFPI einzelne Beispiele auf: So habe ein 23-jähriger Auszubildender aus Cottbus 6.000 Titel angeboten. Er zahlte 8.000 Euro Schadensersatz und wurde außerdem zur Zahlung einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Ein 57-jähriger Lehrer aus dem Raum Stuttgart zahlte 10.000 Euro Schadensersatz für knapp 2.000 illegale Angebote, das Strafverfahren läuft noch.

Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro habe eine 16-jährige Schülerin aus Heidelberg gezahlt, die knapp 500 Musiktitel angeboten habe, während ein Schreiner, der 1.200 Musiktitel angeboten hatte, 7.500 Euro Schadensersatz und eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro gezahlt habe. Ein 21-jähriger Student aus dem Raum Stuttgart zahlte für das Angebot von 575 Musikdateien 4.000 Euro Schadensersatz, auch hier laufe das Strafverfahren noch.

Ein 24-jähriger Informatikstudent aus dem Raum Nürnberg, der ein P2P-Netzwerk über seinen Internetrechner aufgebaut hatte, über das unter anderem WinMX-Nutzer mehrere Tausend Musikdateien herunterladen konnten, sei zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden und damit nun vorbestraft. Zudem habe er 8.000 Euro Schadensersatz zahlen müssen.

Die Verfolgung von Tauschbörsennutzern sei dabei nicht auf Kazaa-Teilnehmer beschränkt, betont die IFPI. Auch P2P-Netze wie eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, WinMX und andere Tauschbörsen müssten damit rechnen, identifiziert und angezeigt zu werden. Allerdings beschränken sich die bisherigen Verfahren dennoch fast ausschließlich auf Kazaa, wird das Vorgehen gegen WinMX doch explizit von der IFPI herausgestellt.

Kommentar:
Die angeführten Fälle lassen Zweifel an der Darstellung der Musikindustrie aufkommen, vor allem gegen die "Großen" vorzugehen. Die genannten Zahlen dürften beim Herunterladen einiger Alben schnell zusammenkommen und so mancher Musikliebhaber dürfte über die zehnfache Menge an legal erworbenen Titeln verfügen. Zudem könnte man spekulieren, dass der von der IFPI beobachtete Rückgang der Angebote in Tauschbörsen, insbesondere bei Kazaa, nur eine Verschiebung hin zu anderen P2P-Systemen ist.

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Herr Kumher 04. Nov 2004

Hallo und viel Spaß beim Lesen!!!!!!!!!!! Wir brauchen für unser Referat "Verändertes...

murks 12. Okt 2004

aber was falsches wählen ist auch verlogen und doof.

Bibabuzzelmann 10. Okt 2004

www.mp3.com Viel Musik, und irgendwo waren da auch freie Downloads, weiss aber nicht ob...

Marc 08. Okt 2004

Geil ja 0 % Wahlbeteidigung.. haha ich lach dich aus.. und dann geht ein NPD-Wähler doch...



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