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Reg TP: Keine ortsfremden Rufnummern für VoIP

Ortsnetzrufnummern müssen geographischen Bezug zum Nutzer haben. VoIP-Anbieter (Voice-over-IP) dürfen ihren Kunden nur Rufnummern in deren Ortsnetzen zur Verfügung stellen. Fünf Unternehmen, die sich an diese Spielregeln nicht gehalten haben, müssen auf Anweisung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) nun zum 15. Oktober 2004 entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern einstellen.
/ Jens Ihlenfeld
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Bereits nicht regelkonform zugeteilte Rufnummern sollen allerdings erst zum 1. August 2005 abgeschaltet werden, um den betroffenen Endkunden eine Frist für Übergangsmöglichkeiten zu gewähren. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dann auch eine bundesweit einheitliche VoIP-Rufnummer als Alternative verfügbar sein. Von den Verfügungen sind sowohl Internet-Telefonieanbieter als auch klassische Festnetzanbieter betroffen.

Mit den Verfügungen will die Reg TP sicherstellen, "dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird" , heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Verbraucher sollen auch in Zukunft an Ortsnetzrufnummern grundsätzlich erkennen können, in welcher geographischen Region sich der Angerufene aufhält. Zudem sollen so unnötige Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen verhindert werden.


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