Raubkopien: Haftbefehl gegen Münchner Rechtsanwalt
Wie die an den Ermittlungen beteiligte Computerzeitschrift c't meldet(öffnet im neuen Fenster), wurden unter anderem die Räume einer Münchner Anwaltskanzlei durchsucht, "die in der IT-Branche durch fragwürdige Abmahnungen wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte bekannt geworden ist".
Die Täter sollen über die Internetseite www.ftp-welt.com(öffnet im neuen Fenster) zwischen Juni 2003 und September 2004 an über 45.000 Abnehmer Raubkopien verteilt haben. Dabei sollen Einnahmen von knapp einer Million Euro erzielt worden sein, zitiert der ebenfalls an den Ermittlungen beteiligte Tagesspiegel die Staatsanwaltschaft Mühlhausen.
Auf der Website sollen über ein Jahr lang Raubkopien von Kinofilmen, Computerspielen, Softwareprodukten und Audiotiteln zum Download angeboten worden sein. Laut GVU handelt es sich dabei mit Abstand um den wichtigsten und bekanntesten kommerzielle Download-Dienst im deutschsprachigen Raum.
Interessenten mussten sich anmelden und ein Mitglieds-Abo bzw. Download-Paket kaufen. Anschließend erhielten sie ein Passwort, mit dem Downloads über verschiedene Server durchgeführt werden konnte, die außerhalb Deutschlands eingerichtet waren. Für eine monatliche Flatrate von 135 Euro war es laut GVU für jeden möglich, sich vollständig mit aktuellen Titeln zu versorgen. Bezahlt wurde per Kreditkarte, Online-Banking oder über die Telefonrechnung.
Die Gründer des Internet-Dienstes sollen die Brüder Daniel (20) und Thomas R. (30) aus Thüringen sein. Von Beginn an soll auch der Rechtsanwalt Bernhard S. (46) beteiligt gewesen sein und sich um die Aufgabenbereiche "Rechtliches", "Buchhaltung" und "Finanzen" gekümmert haben. Der 19-jährige Martin E. soll bei der technischen Betreuung des Internet-Dienstes maßgeblich mitgewirkt haben.
Bereits im August 2003 hatte die GVU nach eigenen Angaben Strafanzeige erstattet und Beweismaterial an die Ermittlungsbehörden übergeben. Die Ermittlungen seien aufgrund eines hohen Konspirations-Grades erschwert worden, erläutert die GVU. Die Beschuldigten hätten nahezu ausschließlich über das Internet miteinander kommuniziert, verwendeten Alias-Namen, gründeten unter Pseudonymen Firmen im Ausland und wählten ihren Firmensitz auf British Virgin Islands. Seit Juli 2004 führte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen die Ermittlungen. Diese sind auch im Hinblick auf Folgeverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen.
Im Haftbefehl soll Anwalt S. nicht nur die "gewerbsmäßige Vervielfältigung" urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen werden. Es gehe eventuell auch um die "Bildung einer kriminellen Vereinigung", so die ebenfalls an den Ermittlungen beteiligte Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den leitenden Oberstaatsanwalt. Auch könnten sich die Betreiber der Seite möglicherweise der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Hierzu liegen aber dem Blatt zu Folge noch keine Erkenntnisse vor. Die GVU wolle auch Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen prüfen lassen, da angeblich Sexfilme ohne die vorgeschriebene Alterskontrolle abrufbar waren.
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