Streit um Rückwerbeaktionen der Deutschen Telekom
Die Telekom führe telefonisch mit den "zurückzuholenden" Kunden so genannte Akquisitionsgespräche, die dem Kunden suggerierten, günstigere Tarife der Telekom nutzen zu können, so der VATM. Eine schriftliche Kündigung gegenüber dem derzeitigen Preselection-Vertragspartner sei dazu nicht notwendig, verspreche die Telekom.
Anschließend folge, ohne schriftliche Bestätigung durch den Kunden, die Rückumstellung auf das Telekom-Netz, beklagt sich der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Einige Wettbewerbsunternehmen hätten mittlerweile eidesstattliche Versicherungen von Kunden beigebracht, die laut Telekom angeblich zurückgeworben werden konnten, die aber beteuern, eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben zu haben.
"Es kann nicht sein, dass die Telekom von ihren Wettbewerbern vor der Ausführung von Preselection-Verträgen die Unterschrift des Kunden verlangt und eine telefonische Bestellung nicht akzeptiert, während sie selbst genau diese Form bei der Rückumstellung von Kunden auf ihr Netz nutzt" , so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Telekom verstoße mit ihrem Geschäftsgebaren zum einen gegen das Gebot der Diskriminierungsfreiheit, so Grützner weiter, zum anderen hätten die Kunden aber auch Anspruch darauf, dass die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden.
Die im VATM organisierten Unternehmen haben sich daher an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gewandt, "da diese Behinderungen eine nicht mehr hinnehmbare Intensität erreicht haben" , heißt es dazu in einer Stellungnahme des VATM.



