Internet-Telefonie gerät ins Visier der Behörden
VATM: Überwachung im Telekommunikationsmarkt darf nicht weiter ausufern
Angesichts der anstehenden Novellierung der Verordnungen zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) haben die im VATM zusammengeschlossenen Unternehmen über Inhalte und mögliche Risiken bei der Umsetzung der TKÜV informiert. Neben vielen technischen Details setzten sich die 50 Teilnehmer auch mit der Frage auseinander, wie die Regelungen der Überwachung der Telekommunikation auf die Zukunftstechnologie Voice over IP (VoIP) angewendet werden können.
Auf einem Workshop am 9. September 2004 in Köln wurden die Anforderungen zur gesetzlichen Überwachung von E-Mails beleuchtet und Lösungen für die technischen Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt, die zukünftig auch die Überwachung der E-Mail-Kommunikation sicherstellen sollen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) verwies darauf, dass die Überwachungsmöglichkeiten bei VoIP nicht geringer sein dürfen als bei der herkömmlichen Sprachkommunikation, um den Anforderungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit nachzukommen.
In der Diskussion wurde nach Veranstalterangaben deutlich, dass bei Voice over IP im Gegensatz zu konventionellen Sprachtelefonienetzen eine andere Technologie zu Grunde liegt, die die Ausleitung der Daten zu Zwecken der Überwachung für die Unternehmen erschwert. Will man nicht kostentreibende Einzellösungen schaffen, müssen nach Verbandsmeinung Schnittstellen und Übergabepunkte festgelegt werden.
Es fehlen auch noch Regelungen, bei denen die Besonderheiten des Internets berücksichtigt werden und gleichzeitig eine Überregulierung vermieden werden kann, so der VATM. Derzeit wird an internationalen Empfehlungen - z.B. beim ETSI (European Standardisation Telecommunications Institute) - zur technischen Standardisierung und Spezifikation in diesem Bereich gearbeitet.
Brisanz birgt auch die noch zu regelnde Entschädigung und Kostenfrage bei der Telekommunikationsüberwachung. Die Unternehmen verwiesen darauf, dass ohne eine Kostenbeteiligung des Staates eine effiziente Überwachung nicht gewährleistet sei.
"Obwohl Überwachung ausschließlich im Interesse des Staates erfolgt, haben sich die Unternehmen bereit erklärt, sich über das normale Maß an den Kosten der Überwachung zu beteiligen und den gesetzlich verankerten Zugriff auf die vorhandenen Daten zu gewährleisten", erläuterte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Solange der Staat die Überwachung aber fast zum Null-Tarif bekommt, droht das Ganze zu einem Selbstbedienungsladen der staatlichen Überwachungsorgane zu werden. Dem kann nur Einhalt geboten werden, wenn die staatlichen Stellen angemessen an den Kosten beteiligt werden."
Weitere Belastungen der Unternehmen sind nach Aussagen des Verbandes allenfalls dann hinnehmbar, wenn die Maßnahmen auch einen realen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit leisten können. "Wir müssen einer Informationsbeschaffung den Vorzug geben, die nicht die Menge der Datenerfassung, sondern gezielt und effizient die Verwertbarkeit elektronischer Daten für die Bedarfsträger im Auge behält. Sicherheitserfordernisse müssen daher im Einklang mit wirtschaftlicher Vernunft stehen", so Jürgen Grützner. Im Dialog mit der Bundesregierung und der Reg TP wird sich der VATM in den kommenden Wochen dafür einsetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hatte am 6. Juli 2004 den Entwurf der neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgelegt, die die bisherige Verordnung vom 29. Januar 2002 ablösen soll. Die betroffenen Unternehmen und Interessenvertretungen haben bis zum 22. September 2004 Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren. Eine öffentliche Anhörung ist für den 27. September 2004 geplant.
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Du hast den Baig wohl nur voll sch... Denk ma ein stück weiter, du bist solange Legal...
Grundsätzlich fänd ich es gut, wenn der Staat die Möglichkeit bekäme auch...
Nun, der Unterschie wird weiterhin darin bestehen, dass jetzt alles Rechtsstaatlich...
Das nennt man Ost-West-Angleichung :)