Musikindustrie durch automatisierte Radioaufnahmen bedroht?
Eckpunkte für weitere Änderungen am Urheberrecht vorgelegt
Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, äußerte sich jetzt mit Zufriedenheit zu einem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums im Hinblick auf den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle. Das Ministerium stelle in wünschenswerter Deutlichkeit klar, "dass es natürlich auch in Zukunft keinen Anspruch auf private Kopien geben soll". Doch die Musikindustrie will mehr.
Allerdings heißt es in dem Eckpunktepapier explizit: "Die Privatkopie bleibt erlaubt - auch digital. Wie in der analogen Welt wären Verbote oder Beschränkungen der Privatkopie nicht durchsetzbar und damit sinnlos, weil Urheber und ihre Verwerter diejenigen, die Privatkopien herstellen, auch in der digitalen Welt nicht umfassend überwachen können. Deshalb bleiben private Kopien nicht kopiergeschützter Werke grundsätzlich im bisherigen Umfang erlaubt."
Es soll aber keine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz geben, so das Bundesjustizministerium. Rechteinhaber sollen also weiterhin entscheiden können, ob sie ihre Werke durch technische Maßnahmen selbst schützen und damit die Erstellung einer Privatkopie unmöglich machen wollen. Auch soll es keine Pflicht zur Einführung von DRM-Systemen geben. Das bedeutet aber auch, dass das bisherige Nebeneinander von pauschaler Vergütung und DRM-Systemen erhalten bleibt.
Die Phonoverbände fordern darüber hinaus eine Änderung des Senderechts, auf die das Bundesjustizministerium bislang nicht eingegangen sei. Insbesondere für Near-on-Demand-Dienste würden keine neuen Regelungen vorgeschlagen, so Gebhardt. Nach Ansicht der Musikindustrie nimmt das "Kopieren von Rundfunksendungen und Internetradioprogrammen mit Hilfe 'intelligenter' Aufnahmesoftware bedrohliche Züge für den legalen Musikmarkt an".
Gebhardt drängt darauf, in der parlamentarischen Beratung eine Reihe von Fragen weiter zu präzisieren, andernfalls drohe "der Musikwirtschaft in Deutschland erneut ein löcheriges Urheberrecht, das den technologischen Anforderungen der Zukunft nicht ausreichend Rechnung trägt. Der Aufbau neuer Märkte kann nur in einem ausreichenden urheberrechtlichen Rahmen gelingen".
Bibliotheken soll es erlaubt werden, ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Auch soll ein eingeschränkter elektronischer Versand von Kopien aus Zeitungen und Zeitschriften sowie ein kleiner Teil von Büchern als grafische Datei erlaubt werden, sofern die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot machen.
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