Datenschutzgarantien für Biometrie in Pässen gefordert

Peter Schaar spricht sich gegen zentrale Speicherung biometrischer Daten aus

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Vorsitzende der EU-Datenschutzbeauftragten, Peter Schaar, hat bei der Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen Garantien für den Datenschutz gefordert. Aktueller Anlass ist ein entsprechender Entwurf des Europäischen Rats, der noch vor dem Herbst beraten und verabschiedet werden soll.

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Die biometrischen Merkmale sollen demnach vor allem der besseren Identifizierung der Passinhaber dienen und Passfälschungen verhindern. Schaar fordert nun eine strikte Begrenzung auf diese Zwecke und erklärt: "Die Daten dürfen ausschließlich in den Dokumenten selbst und nicht in einer zentralen Passdatei gespeichert werden."

In seiner Stellungnahme, die er unter anderem an den Vorsitzenden des Rats, den Präsidenten der EU-Kommission und den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichtet hat, hob er die besondere Bedeutung einer klaren Zweckbindung der gespeicherten Daten hervor.

"Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, warum ihre biometrischen Daten künftig im Pass gespeichert werden. Sie müssen sicher sein, dass ihre Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden", fordert Schaar. Zudem verlangt er die Einhaltung technischer Garantien, um einem Missbrauch der Daten durch Unbefugte vorzubeugen. Nur diejenigen staatlichen Stellen, die hierzu durch das Gesetz berechtigt sind, sollen das Speichermedium auf dem Pass lesen und beschreiben können.

Gegen jede zentrale Speicherung der Passdaten wehrt Schaar sich hingegen, da nach seiner Ansicht das Missbrauchspotenzial zentraler Dateien naturgemäß besonders hoch sei und den möglichen Vorteil eines schnellen Datenabgleichs bei weitem überwiegt.

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