Reg TP geht gegen VoIP-Anbieter vor
Den beiden Anbietern von Internet-Telefondiensten wurde im Rahmen von schriftlichen Einzelanhörungen vorher Gelegenheit gegeben, zu ihrer Rufnummernvergabe Stellung zu nehmen. Nun hat die Reg TP aber verfügt, dass Ortsnetzrufnummern für Internet-Telefonie-Angebote nur an Kunden innerhalb ihrer jeweiligen Ortsnetze vergeben werden dürfen.
Neben den genannten Anbietern von Internet-Telefonie haben in diesem Jahr auch andere Firmen – diese werden derzeit durch die Reg TP angehört – begonnen, ihren Kunden unabhängig von ihrem Wohnort Ortsnetzrufnummern im Sinne einer persönlichen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Hierdurch werde aber die geographische Information der Ortsnetzrufnummern für den Verbraucher verfälscht. Vor allem werden auch die nur begrenzt bereitstehenden Rufnummernkontingente der jeweiligen Ortsnetze verbraucht und hierdurch der nationale Rufnummernplan insgesamt gefährdet, so die Reg TP. Dies gehe zu Lasten der Wettbewerber, die sich an die rechtlichen Vorgaben halten.
Als ortsungebundene persönliche Rufnummer werden von der Reg TP 0700er-Rufnummern bereitgestellt. Die Reg TP prüft zudem die Bereitstellung einer eigenen Rufnummerngasse für nationale Teilnehmerrufnummern bei VoIP-Diensten.