Berliner Polizei zeigt Handy-Sünder auch ohne Anhalten an
Selbst die Tatsache, dass seit dem 1. April dieses Jahres Kraftfahrzeugführern bei Verstößen nicht nur ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 40,- Euro, sondern auch ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei droht, hat nach Erfahrungen der Verkehrsüberwachung nicht zu einer spürbaren Verhaltensänderung geführt. Die Berliner Polizei ist deshalb bemüht, insbesondere im täglichen Streifendienst den Überwachungsdruck noch zu steigern.
Viele erkannte Verstöße konnten bisher häufig nur deshalb nicht zur Anzeige gebracht werden, weil ein sofortiges Anhalten der Betroffenen im dichten Großstadtverkehr nicht möglich war. Gerade der unmittelbare persönliche Tatvorwurf wurde allerdings in der Vergangenheit auch deshalb für notwendig gehalten, um den Fahrzeugführern die relativ neue Vorschrift nahe bringen zu können und sie über die besonderen Gefahren aufzuklären. Zwischenzeitlich müsse jedoch vorausgesetzt werden, dass das Handy-Verbot allgemein bekannt ist und es überwiegend nur an der mangelnden Einsicht zur Befolgung scheitert.
Insofern können nach Polizeiangaben künftig zumindest in der Hauptstadt zweifelsfrei erkannte Verstöße auch unter Verzicht des sofortigen Anhaltens zur Anzeige gebracht werden.