Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz
Er wehrt sich gegen die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten) und das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen.
Darüber hinaus richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die nach seiner Ansicht nach "weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern" sowie gegen die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.
Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde soll zunächst noch abgewartet werden, bis sich ein Telekommunikationsunternehmen als Mitbeschwerdeführer findet, schreibt Breyer auf seiner Webseite. Dieses Verfahren ermöglicht eine umfassende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über den Datenschutz und die öffentliche Sicherheit.
Als Mitbeschwerdeführer sei jedes Unternehmen geeignet, das Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt und nicht als Kleinunternehmen unter die Ausnahmevorschriften der TKÜV fällt.