Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz
Kampf wider umfangreiche Datenspeicherungen
Mit einer Verfassungsbeschwerde will Patrick Breyer gegen das neue Telekommunikationsgesetz vorgehen. Er sieht seine Grundrechte durch die Speicherung seiner Verbindungsdaten, die 80 Tage lang gespeichert werden müssen, bei Prepaid-Handys und Internetprovidern verletzt.
Er wehrt sich gegen die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten) und das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen.
Darüber hinaus richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die nach seiner Ansicht nach "weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern" sowie gegen die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.
Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde soll zunächst noch abgewartet werden, bis sich ein Telekommunikationsunternehmen als Mitbeschwerdeführer findet, schreibt Breyer auf seiner Webseite. Dieses Verfahren ermöglicht eine umfassende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über den Datenschutz und die öffentliche Sicherheit.
Als Mitbeschwerdeführer sei jedes Unternehmen geeignet, das Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt und nicht als Kleinunternehmen unter die Ausnahmevorschriften der TKÜV fällt.
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was die 12 EUR betrifft, die du früher mal gezahlt hast: das war ein analoganschluss...
@Hotohori: recht hast du! Ich find die Auflösung der ehemaligen Telekom sowieso verkehrt...
choose your battles!
besser man probiert es, als nur rum zu meckern und gar nix zu tun.