Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz

Kampf wider umfangreiche Datenspeicherungen

Mit einer Verfassungsbeschwerde will Patrick Breyer gegen das neue Telekommunikationsgesetz vorgehen. Er sieht seine Grundrechte durch die Speicherung seiner Verbindungsdaten, die 80 Tage lang gespeichert werden müssen, bei Prepaid-Handys und Internetprovidern verletzt.

Artikel veröffentlicht am ,

Er wehrt sich gegen die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten) und das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen.

Darüber hinaus richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die nach seiner Ansicht nach "weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern" sowie gegen die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.

Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde soll zunächst noch abgewartet werden, bis sich ein Telekommunikationsunternehmen als Mitbeschwerdeführer findet, schreibt Breyer auf seiner Webseite. Dieses Verfahren ermöglicht eine umfassende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über den Datenschutz und die öffentliche Sicherheit.

Als Mitbeschwerdeführer sei jedes Unternehmen geeignet, das Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt und nicht als Kleinunternehmen unter die Ausnahmevorschriften der TKÜV fällt.

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gonzo 19. Aug 2004

was die 12 EUR betrifft, die du früher mal gezahlt hast: das war ein analoganschluss...

Sonie 19. Aug 2004

@Hotohori: recht hast du! Ich find die Auflösung der ehemaligen Telekom sowieso verkehrt...

gonzo 17. Aug 2004

choose your battles!

Hotohori 17. Aug 2004

besser man probiert es, als nur rum zu meckern und gar nix zu tun.



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