Citycarrier ISIS gegen Inverssuche
Während die Deutsche Telekom mit ihrem Auskunftsdienst von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen will und nur dann die Auskunft verweigert, wenn der Kunde dies ausdrücklich untersagt, geht ISIS den entgegengesetzten Weg: Die Kundendaten werden nur dann für die Inverssuche freigegeben, wenn der Kunde dies gestattet. Hierzu wurde der aktuelle Telefonrechnung ein Flyer beigelegt, auf dem der Wunsch zur Datenweitergabe geäußert werden kann.
Auch wenn Name, Anschrift oder Beruf bereits im Telefonbuch stehen, ist die Nennung für die Auskunft ohne ausdrückliche Zustimmung des ISIS-Kunden somit nicht erlaubt.
Nach Ansicht des Citycarriers sollten Kunden, wenn nicht anders gewünscht, vorsorglich davor geschützt werden, dass die Anschrift bekannt wird, wenn sie beispielsweise in einer Kleinanzeige die Telefonnummer abdrucken lassen. In solchen Fällen will der Annoncierende in aller Regel keine Adresse preisgeben, meint ISIS.
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