Bundesregierung will Kundenschutz bei Premium-SMS stärken

Rechnungen sollen künftig kostenfreie Rufnummern von Anbietern enthalten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat einen Entwurf für eine neue Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) vorgelegt. Dabei soll der Kundenschutz unter anderem in Bezug auf so genannte Premium-SMS gestärkt werden. Bei der Abrechnung soll es ebenfalls neue Pflichten für Telekommunikationsanbieter geben.

Artikel veröffentlicht am ,

Das BMWA sieht bei Mehrwertdiensten, die über Kurzwahlnummern erbracht werden - insbesondere bei Premium-SMS-Diensten aber auch bei MMS-Diensten die Gefahr, dass Kunden erhebliche Kosten entstehen, ohne dass ihnen das bewusst ist. Auch seien die Inhalte von angebotenen Abonnement-Verträgen häufig unklar, insbesondere werde nicht deutlich, welche Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrages bestehen.

Um dieser Problematik zu begegnen, sollen Kunden zum einen Kurzwahldienste sperren können. Zum anderen sollen Kunden auf Wunsch informiert werden, sobald eine Summe von 10,- Euro monatlich überschritten wird. Der Hinweis soll dann durch eine Warn-SMS erfolgen.

Bei Abonnementdiensten sollen Anbieter verpflichtet werden, über die durch allgemeine gesetzliche Vorschriften vorgegebenen Inhalte des Abonnement-Vertrages zu informieren und eine Bestätigung der Kunden über den Erhalt einzuholen. Dabei sollen so genannte Handshake-SMS zum Einsatz kommen, die vom Kunden durch eine weitere SMS bestätigt werden. Die Adresse, unter der das Abonnement gekündigt werden kann, soll dann neben der Anschrift des Diensteanbieters auch die Kodierung enthalten, mit der das Abonnement direkt gekündigt werden kann. Zusätzlich soll Kunden ein jederzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt werden.

Darüber hinaus plant das BMWA, das Recht auf einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis auf Online-Verbindungen auszuweiten. Rechnungen sollen künftig neben den einzelnen Anbietern auch deren ladungsfähige Anschriften und kostenfreie Servicenummern enthalten.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Ralf Kellerbauer 06. Aug 2004

Es war einmal: - ein Telefon - eine Wählscheibe - klare Preise Mit einem Telefon...

Tantalus 06. Aug 2004

Dass es bei der Kündigungs-Geschichte nur um diese Premium-SMS-Abos geht ist irgendwie...

g. 06. Aug 2004

so ein quark, klar ist doch schön wenn ich mal schnell aus meinen vertrag rauskomme...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /