Bundesregierung will Kundenschutz bei Premium-SMS stärken
Das BMWA sieht bei Mehrwertdiensten, die über Kurzwahlnummern erbracht werden – insbesondere bei Premium-SMS-Diensten aber auch bei MMS-Diensten die Gefahr, dass Kunden erhebliche Kosten entstehen, ohne dass ihnen das bewusst ist. Auch seien die Inhalte von angebotenen Abonnement-Verträgen häufig unklar, insbesondere werde nicht deutlich, welche Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrages bestehen.
Um dieser Problematik zu begegnen, sollen Kunden zum einen Kurzwahldienste sperren können. Zum anderen sollen Kunden auf Wunsch informiert werden, sobald eine Summe von 10,- Euro monatlich überschritten wird. Der Hinweis soll dann durch eine Warn-SMS erfolgen.
Bei Abonnementdiensten sollen Anbieter verpflichtet werden, über die durch allgemeine gesetzliche Vorschriften vorgegebenen Inhalte des Abonnement-Vertrages zu informieren und eine Bestätigung der Kunden über den Erhalt einzuholen. Dabei sollen so genannte Handshake-SMS zum Einsatz kommen, die vom Kunden durch eine weitere SMS bestätigt werden. Die Adresse, unter der das Abonnement gekündigt werden kann, soll dann neben der Anschrift des Diensteanbieters auch die Kodierung enthalten, mit der das Abonnement direkt gekündigt werden kann. Zusätzlich soll Kunden ein jederzeitiges Kündigungsrecht eingeräumt werden.
Darüber hinaus plant das BMWA, das Recht auf einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis auf Online-Verbindungen auszuweiten. Rechnungen sollen künftig neben den einzelnen Anbietern auch deren ladungsfähige Anschriften und kostenfreie Servicenummern enthalten.



