Europa: Offene Standards für interaktives TV nicht erzwingen

Kommission spricht sich aber dennoch erneut für offene Standards aus

Die schleppende Durchsetzung von offenen und interoperablen Normen für das interaktive Digitalfernsehen will die Europäische Kommission nicht durch Gesetze vorschreiben. Stattdessen hat sie sich erneut dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten freiwillig auf offene Standards inkl. der multimedialen Heimplattform (MHP) setzen und diese fördern.

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Allerdings heißt es seitens der Europäischen Kommission auch, dass es zwar derzeit keine eindeutigen Argumente für das Vorschreiben technischer Normen gebe, die Frage jedoch im nächsten Jahr erneut geprüft werden sollte. Die Kommission schlägt unter anderem die Einrichtung einer Gruppe der Mitgliedstaaten zur Implementierung von MHP vor, bestätigt, dass die Mitgliedstaaten den Verbrauchern Beihilfen zum Kauf interaktiver Fernsehempfänger anbieten können, sofern diese im Einklang mit den Regeln über staatliche Beihilfen stehen, und will den Zugang zu herstellereigenen Anwendungen des interaktiven Digitalfernsehens beobachten.

"Angesichts der Komplexität des technologischen und des Marktumfeldes, der bei den einzelnen Marktteilnehmern sehr unterschiedlichen Wahrnehmung der erreichten Interoperabilität und der Tatsache, dass das interaktive Digitalfernsehen in zahlreichen Mitgliedstaaten noch nicht in großem Maßstab eingeführt ist, sind wir der Meinung, dass sich der Digitalfernsehmarkt vorläufig ungehindert weiter entwickeln sollte", erklärte der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissar Olli Rehn. "Digitale Fernsehnetze (satellitengestützt, terrestrisch und über Kabel) ermöglichen - neben 3G-Mobilfunknetzen und anderen Netzen - das Angebot multimedialer Dienste der Informationsgesellschaft, und wir begrüßen alle künftigen Investitionen in diese wichtige Technologie. Ende 2005 müssen wir die Frage jedoch erneut untersuchen, um festzustellen, in welchem Maße die Marktentwicklungen zur Interoperabilität und zur Wahlfreiheit für die Benutzer beigetragen haben."

Für die Zwischenzeit schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Einführung interaktiver digitaler Dienste unter Verwendung der MHP-Norm (multimediale Heimplattform) vor. Laut Artikel 18 der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste müssen die Mitgliedstaaten die Verwendung offener Normen und die Verfügbarkeit von Informationen über herstellereigene Normen fördern. Erst wenn sich Artikel 18 nicht wie erwünscht auswirke, dann gibt die Richtlinie der Kommission das Recht, Schritte zur verbindlichen Auferlegung einer Norm zu unternehmen.

Das interaktive Fernsehen soll es Zuschauern ermöglichen, direkt mit Fernsehsendungen zu interagieren (in der Regel bedeutet das im Moment: Shoppen), Spiele zu spielen oder Nachrichten zu schicken. Interaktivität erfordert ein Softwaremodul im Empfänger, das Anwendungsprogrammschnittstelle (AP) genannt wird. Heute sind in Europa bereits über 32 Millionen Digitalempfänger in Gebrauch, von denen mindestens 25 Millionen zur Interaktivität befähigt sind. Der Markt für interaktives Fernsehen entwickelte sich ohne eine europäische API-Norm. Ursprünglich gab es in Europa fünf wichtige APIs, und Inhalte oder Anwendungen, die für eine API entwickelt worden waren, konnten von einem Empfänger mit einer anderen API nicht genutzt werden. MHP ist derzeit die einzige offene Norm, die von den EU-Normungsgremien anerkannt ist.

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