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Preisansage für 0190er-Nummern auch am Handy

Preisansagepflicht gilt ab 1. August 2004 auch für Mobilfunknetze. Ab dem 1. August 2004 besteht eine Preisansagepflicht für die Anwahl von 0190er und 0900er Rufnummern auch aus Mobilfunknetzen. Darauf macht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) aufmerksam.
/ Jens Ihlenfeld
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Bisher gilt die Preisansagepflicht für die 0190er/0900er Rufnummern nur aus dem Festnetz. Durch die Ausweitung auf Mobilfunknetze will die RegTP "dem mündigen Mobilfunkkunden endlich die gleiche Kostentransparenz" bieten, "wie sie der Festnetzkunde schon seit langem besitzt" , heißt es dazu in einer Pressemitteilung.

Die Ansage bei 0190er und 0900er Rufnummern muss kostenlos und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit erfolgt sein und auf den Beginn der Entgeltpflichtigkeit hinweisen. Zudem muss aus der Ansage hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht.

Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, so muss vor Beginn des neuen Tarifabschnitts erneut der nach der Änderung zu zahlende Preis in gleicher Weise angesagt werden.

Kommt ein Anbieter diesen Pflichten nicht nach, hat er keinen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts.


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