Zum Hauptinhalt Zur Navigation

BITKOM: Ministerium soll Umfrage zu Softwarepatenten stoppen

Verwendung des Begriffs Softwarepatente sei irreführend. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat das Bundeswirtschaftministerium aufgefordert, eine bei der Fachhochschule Gelsenkirchen in Auftrag gegebene Umfrage zur Patentierbarkeit Computer-implementierter Erfindungen zu stoppen. Die Umfrage sei irreführend formuliert, so dass die vom Ministerium eigentlich angestrebte sachliche Aufklärung des Themas nicht erreicht werden könne.
/ Jens Ihlenfeld
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

"Um die Patentierbarkeit Computer-implementierter Erfindungen ist ein regelrechter Glaubenskrieg ausgebrochen. Wir befürworten deshalb, dass die Bundesregierung sich bei diesem Thema ein umfassendes Bild machen und möglichst viele Betroffene einbeziehen will. Aber leider ist die Wortwahl tendenziös geraten und provoziert Antworten, die das Ergebnis verfälschen. Deswegen können wir diese Umfrage nicht unterstützen" , sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Mit der Umfrage will das Ministerium klären, wie "Patentschutz, Wettbewerb und Interoperabilität" aufeinander wirken. Ziel ist, im Richtlinienverfahren der Europäischen Union eine fundierte Position zur "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen", allgemein als Softwarepatente bezeichnet, vertreten zu können. Der vom Wirtschaftsministerium versandte Fragebogen werde dem aber nicht gerecht.

Der BITKOM wendet sich vor allem gegen die Verwendung des Begriffs "Software-Patente" im Fragebogen. Dies erwecke den Eindruck, dass die EU plane einen Patentschutz für Software neu einzuführen, die vorhandenen Regeln auszuweiten oder jede Schnittstelle patentfähig zu machen. Dies aber würden weder Politik noch Wirtschaft anstreben, so BITKOM.

Genau in diesem Punkt begründet sich aber die Kritik der Softwarepatent-Gegner, die in der geplanten Richtlinie eine Einführung der Patententierbarkeit von Software und Ideen und damit eine erhebliche Ausweitung der bisherigen Regelungen sehen.


Relevante Themen