Zypries: Kein Recht auf Privatkopie!
"Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie. Es gibt nur Schranken des Urheberrechts, das heißt, der Rechteinhaber muss Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch dulden und bekommt im Gegenzug seinen Anteil an der Pauschalvergütung. Die Zulässigkeit der Privatkopie beruht auf einer staatlichen Lizenz nach dem Motto: "Schützen, was man schützen kann. Vergüten, was man nicht schützen kann"," so Zypries gegenüber der c't.
Zwar betonte Zypries, dass es auch zukünftig nicht zu einem Verbot der Privatkopie kommen werde. Gesetzliche Regelungen, dass etwa auch jedes DRM-System eine gewisse Zahl von Privatkopien zulassen muss, wolle man aber dennoch vorerst nicht erlassen.
Zum Thema Digital Rights Management (DRM) äußerte sich Zypries deutlich: "Wenn DRM-Systeme der Rechteinhaber alternativlos in die Speicherung und Auswertung von Kundeninformationen führen, wird der Gesetzgeber darüber nachdenken müssen, ob dies zu verbieten ist." Die Einschränkung folgt aber auch hier sofort: Da sich die Technik rasant entwickele, sehe man zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers.
In Bezug auf die umstrittene Einführung von Softwarepatenten machte Zypries gegenüber c't im Interview klar, "dass Computerprogramme als solche wie auch Quellcodes nicht patentiert werden können." Unklar bleibt allerdings, ob Zypries damit ihre Haltung bezüglich des aktuellen EU-Richtlinienvorschlages ändert, der von Softwarepatent-Kritikern eben aus diesen Gründen abgelehnt wird – dem Zypries aber im EU-Ministerrat zugestimmt hat.