Datenfunk: EU-Kommission drängt auf Frequenzfreigabe
Nun hänge alles von einer tatkräftigen Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Industrie ab. In dem Bericht geht es um die getroffenen Maßnahmen für eine effizientere Frequenzzuweisung im Interesse der Ausdehnung des Binnenmarktes für neue, viel versprechende Funktechnologien. Der neue Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation - insbesondere der Frequenzentscheidung - wurde bereits 2002 geschaffen.
"Funkfrequenzen sind für eine große Palette neuer Technologien und Dienste unverzichtbar. Seit der Einführung des neuen Rechtsrahmens verfolgt die EU nun auch eine gemeinsame Frequenzpolitik. Nur gemeinsam, durch eine enge Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, können wir dafür sorgen, dass in Europa günstige Rahmenbedingungen für neue, bahnbrechende Entwicklungen in der Industrie geschaffen werden" , erläutert Olli Rehn, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied. "Die Harmonisierung der Frequenznutzung muss weiter vorangetrieben werden. Gleichzeitig müssen wir mehr für die Lösung von Interferenzproblemen und die Überwindung von Schwierigkeiten bei der Anwendung des Rechtsrahmens tun, da diese eine grenzüberschreitende Einführung der Drahtlostechnologien behindern."
Die schnelle Zunahme der Anwendung drahtloser Technologien - allem voran WLAN - macht laut der Europäischen Kommission deutlich, dass in Europa schnell zusätzliche Frequenzen zur Verfügung gestellt werden müssten. Die Bemühungen um ein gemeinsames EU-weites Konzept sollen verhindern, dass einseitige Reformen der Frequenzverwaltung den EU-Markt fragmentieren.
Damit dies nicht passiert, hat die Kommission eine Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) eingesetzt, die sie in wichtigen Fragen im Bereich der Frequenzzuteilung und -zuweisung sowie der Genehmigungsbedingungen berät. Gemeinsam mit dem Funkfrequenzausschuss (RSC), in dem die Fachleute aus den Mitgliedsstaaten sitzen, erarbeitet die Kommission konkrete harmonisierte Frequenzlösungen für verschiedene Bereiche. Die erste dieser technischen Umsetzungsmaßnahmen betrifft die EU-weite Vereinheitlichung der Frequenznutzung im 79-GHz-Band für das Kraftfahrzeug-Kurzstreckenradar, die in Form einer Entscheidung der Kommission am 8. Juli 2004 erlassen wurde .
"Die Schaffung eines Binnenmarktes für drahtlose Geräte und Ausrüstungen erfordert ein ständiges enges Zusammenwirken bei der Anwendung der unterschiedlichen Rechtsinstrumente, vor allem der Frequenzentscheidung und der Funkanlagen- und Telekommunikationsendeinrichtungs-Richtlinie, um die Vorschriften für Markteinführung und Betrieb von Funkausrüstungen weiter zu vereinheitlichen und zu vereinfachen" , heißt es in einer offiziellen Mitteilung der EU-Kommission. Deshalb fordert sie die Mitgliedstaaten auf, die EU-Frequenzpolitik auch weiterhin zu unterstützen und begrüßt die gute Zusammenarbeit mit der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) sowie mit der Normenorganisation ETSI.