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eBay versteigert nun auch Medikamente

Apotheker können über eBay nicht verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen. Auf eBay können ab sofort auch Medikamente versteigert werden, wie das Online-Auktionshaus ankündigte. In der Unterkategorie "Medikamente" des Bereichs "Beauty & Gesundheit" dürfen aber ausschließlich Apotheker, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln verfügen, mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten handeln.
/ Jens Ihlenfeld
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Apotheker die eBay nutzen wollen müssen dem Online-Auktionshaus ihre Versandhandelserlaubnis, die von den zuständigen Landesverwaltungsämtern erteilt wird, in Form einer beglaubigten Kopie vorlegen. Zusätzlich lässt eBay die Apotheker durch das Spezial-Verfahren PostIdent überprüfen.

Zudem müssen Apotheker eine eigene Seite bei eBay, die "Mich-Seite", anlegen und dort ihre Kontaktdaten angeben, um damit einen weiteren Kommunikationsweg neben der "Frage an den Verkäufer" anzubieten. Außerdem sind Apotheker, die in der Kategorie "Medikamente" handeln, aus datenschutzrechtlichen Gründen zum Schutz ihrer Käufer verpflichtet, ihr Bewertungsprofil auf "Privat" zu stellen. Andere Nutzer werden also nicht einsehen können, wer schon bei den Apothekern gekauft hat und welche Produkte gekauft wurden.

Mit der neuen Kategorie will eBay auf die Möglichkeiten reagieren, welche die Gesundheitsreform geschaffen hat. "Wir nehmen die Verantwortung für diesen besonderen Bereich sehr ernst" , erklärt Dr. Stephanie Gerdes, Senior Manager bei eBay und unter anderem verantwortlich für die Kategorie Medikamente. "Wir haben uns für die Entwicklung ausreichend Zeit genommen, um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Unser Angebot an Apotheker ist eine qualifizierte Antwort auf die großen Versandapotheken. Damit erleichtern wir den Einstieg für Apotheker in den Online-Handel."


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