Vodafone gegen 'Vodaklau'

Es wurden laut Attac zwei Platzverweise ausgesprochen. Gleichzeitig seien in München Protest-Postkarten, Flugblätter und anderes von Mitgliedern der örtlichen Attac-Gruppe verteiltes Informations-Material gegen Vodafone beschlagnahmt.
Inzwischen habe sich auch ein Rechtsanwalt des Konzerns beim Attac-Webmaster gemeldet: Das äußere Erscheinungsbild und der Name der Kampagne würden die ernsthafte Gefahr einer Verwechslung mit Vodafone-Werbung bergen, Attac solle sein Kampagnenmaterial entsprechend ändern.
Allein schon die von Vodafone befürchtete Verwechslungsgefahr von "Vodafone" mit "Vodaklau" spreche Bände – allerdings ist die Ähnlichkeit zwischen den Flugblättern(öffnet im neuen Fenster) und den Original-Vodafone-Werbemitteln sicher nicht zufällig.
Am 5. Juli 2004 hatte Attac seine Kampagne gegen die von Vodafone geplante Abschreibung von 50 Milliarden Euro für angebliche Verluste aus der Mannesmann-Übernahme mit einer Aktion vor der Düsseldorfer Konzernzentrale gestartet. Wie Attac mitteilte, gingen auf Grund der Kampagne über 17.000 Protest-E-Mails in der Führungsetage von Vodafone ein.
Mehrere tausend Menschen hätten zudem mit Attac-Protestpostkarten beim Konzern Einspruch gegen die – O-Ton-Attac – "Steuertricks" des britischen Mobilfunkanbieters eingelegt. Über 50 lokale Attac-Gruppen sind an der Kampagne beteiligt.
Die von Vodafone beantragte Teilwertabschreibung hat bei Politikern und in Medien einiges an Wirbel ausgelöst. Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen prüft derzeit die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens den Fall: Dabei sei das geltende Recht des Jahres 2001 zu beachten – die Übernahme wurde im April 2000 abgeschlossen.
2002 wurde das Bilanzierungsrecht verändert – erst damit setzt die steuerliche Anerkennung eine dauernde Wertminderung der Anteile voraus; bloße Kursschwankungen reichen nicht aus. Ob eine dauernde Wertminderung vorliege, könne nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Der Spiegel berichtete entsprechend, dass Experten die geplante Abschreibung für legal halten.



