freenet.de: Erneut einstweilige Verfügung gegen die Telekom
Die Verfügung des Landgerichtes Kiel gegen die Telekom besagt laut freenet.de, dass von freenet übermittelte Daten zur Preselection-Umstellung nur zweckgebunden für die Auftragsbearbeitung verwendet werden dürfen. Es ist der Telekom damit untersagt, die Daten auch zu nutzen, um mit Preselection-Kunden von freenet in Kontakt zu treten und diesen die eigenen Produkte anzubieten.
"Gewinnen wir neue Preselection-Kunden, so sind wir gezwungen, deren Daten an die Telekom zu übermitteln. Der Datenmissbrauch durch die Telekom ist hierbei unhaltbar – wir setzen uns vehement dagegen zur Wehr" , kommentiert Franziska Oelte, Leiterin Recht und Regulierung bei freenet.de, die richterliche Entscheidung.
Bereits im April erließ das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Telekom. Im damaligen Fall wurden Kunden ohne deren Einverständnis von der Telekom angerufen, und – obwohl sie dies ausdrücklich nicht wünschten – von der Telekom in einen anderen Telefontarif umgestellt, so freenet.de.