Frankreich: E-Mail-Nachverfolgung verboten
Der kostenpflichtige Dienst didtheyreadit.com bindet eine unsichtbare Grafik in HTML-E-Mails ein, deren Abrufhäufigkeit und Herkunft in vielen Fällen (der Anbieter spricht von über 80 Prozent) Aufschluss darüber gibt, wann, wie lange und wie oft die Mail vom Empfänger geöffnet wurde. Wer den Dienst nutzt, schreibt hinter die eigentliche E-Mail-Adresse ".didtheyreadit.com" und erhält dann in einem geschützten Bereich des Anbieters die oben beschriebenen Auskünfte.
Diese Nachverfolgung ist anders als die Lesebestätigung, die man E-Mails anhängen kann, nicht ohne weiteres vom Anwender unterbindbar, wenn er einen HTML-fähigen E-Mail-Client nutzt, der Bilder nachladen kann. Man kann sogar nachvollziehen, an wen er die Mails weitergeleitet hat, da diese dann wieder Kontakt mit dem Server des Diensteanbieters aufnimmt.
Das CNIL (La Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) warnt vor der Nutzung dieses Dienstes - es handle sich dabei um eine Sammlung personenbezogener Daten, die man nicht ohne Einwilligung der Betroffenen vornehmen dürfe und bezieht sich damit auf Artikel 25 des französischen Datenschutzgesetzes von 1978, das die Sammlung namentlicher Daten verbietet, die durch betrügerische, unehrenhafte oder unerlaubte Mittel durchgeführt wurde.
Das CNIL erinnert daran, dass die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen mit fünf Jahren Haftstrafe und bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann (Artikel 226-18 des Strafgesetzbuches).



