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Telekom muss 0190-Verbindungen nach einer Stunde kappen

Kunde erhält Schadensersatz für angefallene Gebühren zugesprochen. Telekommunikationsanbieter müssen Telefonverbindungen zu 0190- und 0900-Service-Rufnummern nach einer Stunde abschalten, das entschied der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Telekom hatte einen Kunden auf Zahlung von 10.897,70 DM für drei Verbindungen zu 0190-Nummern verklagt und ist damit nun vor dem OLG gescheitert.
/ Jens Ihlenfeld
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Eine der Verbindungen hatte rund 50 Stunden gedauert und war durch den Anschlussnehmer oder dessen Familienmitglieder erfolgt. Die Telekom hatte nun geltend gemacht, dass sie ohne vertragliche Beziehungen zu den Anbietern der 0190-Service-Nummern keinen Einfluss auf die vom Anschluss des Beklagten aus aufgebauten Verbindungen nehmen könne. Eine zwangsweise Unterbrechung der Verbindung eines solchen Telefon-Providers sei nicht möglich.

Das Landgericht folgte dieser Argumentation und hatte der Zahlungsklage in vollem Umfang stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung nun abgeändert und der Klägerin lediglich das Nutzungsentgelt für eine Stunde (115,77 Euro) zugesprochen.

Dem Anschlussnehmer steht nach Auffassung des Gerichts in Höhe des eine Stunde überschreitenden Verbindungspreises ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht durch die Telekom als Netzbetreiber zu, den er gegen die Entgeltforderung aufrechnen könne.

Die Netzbetreiberin müsse Kosten für Kunden aus der Nutzung von 0190-Diensten dadurch vermeiden, dass die Verbindungen nach einer Stunde unterbrochen werden. Seit dem 15. August 2003 ist diese Trennung auch gesetzlich vorgeschrieben. Der Telekom sei im Zusammenhang mit 0190-Diensten bekannt gewesen, dass durch technische Defekte am Endgerät oder versehentliche Fehlbedienungen Telefonverbindungen aufrecht erhalten werden können, ohne dass der Kunde dies bemerkt.

Das eine Unterbrechung der Verbindung gegenüber Fremdanbietern nicht möglich sei, habe die Telekom zudem nicht schlüssig belegt. Sie widerspreche nicht den Vertragspflichten der Telekom gegenüber Telefondienstanbietern.


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