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Spider-Man 2: Nachtsichtgerät enttarnt illegales Abfilmen

16-jähriger Teenager in Polizeigewahrsam genommen. Seit kurzem nutzen Aufsichtspersonen in amerikanischen Kinos Nachtsichtgeräte, um zu überwachen, dass Zuschauer die gezeigten Leinwandstreifen nicht abfilmen und dann über das Internet und Tauschbörsen zum Downlood anbieten. Wie SFGate.com(öffnet im neuen Fenster) vermeldet, konnte man jetzt den ersten "Erfolg" dieser neuen Überwachungsmethode vermelden.
/ Thorsten Wiesner
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Ein 16-jähriger Teenager wurde dabei erwischt, wie er versuchte, Spider-Man 2 mit einer DV-Kamera abzufilmen. Ein Aufseher entdeckte ihn dank eines Nachtsichtgerätes wenige Minuten nach dem Filmstart und zwang ihn sowie zwei seiner Begleitpersonen dazu, von Sicherheitspersonal eskortiert das Kino zu verlassen. Danach übergab man den Teenager der Polizei. Die konfiszierte Kamera enthielt die ersten Minuten des Filmes, was die Überführung vereinfachte.

Ein derartiges Vergehen kann auf Grund einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2004, die von der Filmindustrie natürlich massiv gefordert wurde, mit einer Strafzahlung von bis zu 2.500 US-Dollar und einem Gefängnisaufenthalt von bis zu einem Jahr geahndet werden.


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