Datenschützer gegen geplante Verschärfung des Urheberrechts
Die Datenschützer weisen darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Der Provider habe sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden.
Zudem sollen die Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von Diensten anonym oder unter Pseudonym ermöglichen, eine präventive Speicherung von Nutzungsdaten sei daher nach der geltenden Rechtslage unzulässig, so die Datenschützer. Entsprechende Auskunftsansprüche müssten daher nach der geltenden Rechtslage ins Leere laufen.
Verwundert zeigen sich die Datenschützer deshalb über die Pläne des Bundesjustizministeriums, eine erweiterte Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten gesetzlich zu verankern. Vielmehr solle darüber nachgedacht werden, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer in der Praxis durchgesetzt werden könne.
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